Insolvenz-Ratenzahlung in der Wohlverhaltensphase

  • Hallo,

    folgender Fall bereitet mir gerade Schwierigkeiten:

    PKH ohne Raten für Beklagten bewilligt (Anfang 2001)
    1/2 Jahr später Insolvenzverfahren wurde eröffnet
    Seit Ende 2002 befindet sich Bekl. in Wohlverhaltensphase
    Bei PKH Überprüfung Anfang 2006 hat Kollege festgestellt,dass Raten in Höhe von 15 Euro/mtl. gezahlt werden könnten und hat diese dann so festgesetzt.
    Jetzt hat der Beklagte mitgeteilt, er dürfe keine Zahlungen leisten, weil der Treuhänder meinte die Schulden fliessen mit in das Insolvenzverfahren.

    Tja, was tue ich jetzt?
    Hoffe jemand von euch hat eine Idee.
    Lieben Dank

    sonne

  • Wenn dem Kollegen in 2006 die Wohlverhaltensphase bekannt was: Festsetzungsbeschluss wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit rückwirkend aufheben.

    War die Wohlverhaltensphase nicht bekannt: Pech für den Schuldner, da hätte er sich vor einem Jahr melden müssen.

  • Hallo Manfred,

    ja dem Kollegen war die Wohlverhaltensphase bekannt, deswegen war ich auch etwas irritiert.
    Danke für die Antwort.
    lg
    sonne

  • Wurden die Kosten aus dem PKH Verfahren zur Tabelle angemeldet?

    Denn diese sind wohl offensichtlich vor Insolvenzeröffnung begründet worden, damit zur Tabelle anzumelden. Und richtig, der Schuldner darf eigentlich nicht darauf leisten.

    Kenntnis von der WVP spielt allerdings meiner Ansicht nach keine Rolle, auch das Gericht oder die Kasse kann man auf § 9 III InsO verweisen, tunlichst sollte der Schuldner aber auch bei der Anhörung § 120 IV ZPO auf diesen Umstand hinweisen.

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