Frage zu PKH Fix Berechnung

  • Hallo,

    habe mit dem PKH-Fix Programm eine PKH Überprüfung ausgerechnet und es kam eine Rate i.H.v. 868 Euro raus. Kann das sein, ich hab da Probleme mit der Tabelle nach § 115 ZPO.
    Das Bruttoeinkommen beträgt 1.798 Euro, er ist ledig ohne Kinder, lebt bei der Mutter und zahlt dort 100 Euro, keine Schulden oder andere Belastungen.
    PKH-Fix rechnet 1.318 Euro anrechenbares Einkommen aus und eine Rate i.H.v.868 Euro.
    Stimmt der Betrag?
    Vielen Dank, lg
    sonne

  • Es könnte sein, dass die Vermögenswerte das Problem sind.
    Wegen dem nicht wiederkehrenden Charakter wären m.E. diesbezüglich nur Einmalzahlungen möglich.

    Vielleicht behandelt das PKH-Fix diese Vermögenswerte so, als ob es sich dabei um monatlich/jährlich wiederkehrende Leistungen handelt??

    Ich käme bei Außerachtlassung des Vermögens auf monatliche Raten von 175 EUR.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hi Tommy,

    danke schonmal, wie hast du das ausgerechnet, die Rate klingt mir auf jeden Fall vernünftiger als meine;-)
    LG
    sonne

  • 1112,12 EUR
    -380,- EUR (Pauschalabzug f.d. Partei, PKH-Bekanntmachung 2006)
    -100,- EUR (Kost und Logis an Mutter)
    -173,- EUR (Erwerbstätigenfreibetrag, PKH-Bekanntmachung 2006)
    = 459,12 EUR

    Daraus ergibt sich nach der Tabelle zu § 115 Abs. 2 ZPO eine monatliche Ratenhöhe von 175 EUR.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Vermögen ist Einkommen in Geld oder Geldeswert.
    Daher zählt auch (teilweise) freie Kost und Logis zum Einkommen.

    Ich würde wie folgt rechnen:

    Nettoeinkommen: 1112,12 €

    + freie Kost 205,00 € (§ 2 I SvEV)
    + freie Logis 168,30 € (§ 2 III Nr. 1 SvEV)

    Einkommen 1.488,42 €

    - 380,00 €
    - 100,00 €
    - 173,00 €

    Einzusetzendes Einkommen: 832,42 € > Rate = 382,42 €

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

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