Rechtspflegerpräsidium

  • Ich habe gehört, dass beim Amtsgericht Pinneberg ein Rechtspflegerpräsidium gegründet worden ist. 2003 soll auch in Aurich eines das Licht der Welt erblickt haben. Weiß jemand dazu näheres?

  • Ja, wenn auch nicht zu den genannten Gerichten.

    Soweit ich weiß, waren wir wohl das erste Gericht, so ca. 2000, wenn Du das Jahr genauer wissen möchstest, müsste ich noch mal nachsehen.

    Es läuft nach den Spielregeln für das Richterpräsidium, Wahlverfahren, Zahl der Mitglieder, Amtszeit, Beschlussfassung, Geschäftsverteilung grundsätzlich für das Kalenderjahr usw.. Der Behördenleiter hat sich verpflichtet, die Beschlüsse umzusetzen. Nur wenn jemand zum Beispiel einer Umsetzung widerspricht, dann läuft das "normale" Verfahren unter Beteiligung des Personalrats, der an die Beschlüsse des Präsidiums natürlich nicht gebunden ist.

    Bei unserem Gericht sind es 6 gewählte Mitglieder und der Geschäftsleiter. Nach meinem Eindruck sind die Kollegen zufriedener, weil dem Präsidium die Zahlen vorliegen und man sehen kann, wie die Belastung ist oder, ob vielleicht ein Fehler in der Pensenberechnung ist. Früher dachte der Geschäftsleiter in seinem Zimmer darüber nach, verkündete seine Entscheidung und argumentieren war in der Regel kaum möglich. Ende des Jahres wird bei allen Kollegen angefragt, ob Veränderungswünsche oder so bestehen, die dann bei der Verteilung für das kommende Jahr nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

  • Ich habe gehört, dass beim Amtsgericht Pinneberg ein Rechtspflegerpräsidium gegründet worden ist. 2003 soll auch in Aurich eines das Licht der Welt erblickt haben. Weiß jemand dazu näheres?




    Was sind denn dessen Aufgaben ?

  • @Diabolo:

    Kucksch du bella an, dann du wissen, ey voll krass alder, odder?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich weiß nicht recht, ob ich hier bei "Reformen" so richtig bin, aber wo soll ich sonst hin?

    Also, bei uns wird derzeit heiß diskutiert und in Kürze offiziell abgestimmt, ob die Rechtspflegerschaft für die Einführung eines Präsidiums ist. In diesem Gremium soll wie im Richterpräsidium die Geschäftsverteilung geregelt werden. Ich halte dieses Thema für sehr brisant und wäre sehr daran interessiert, noch ein paar Meinungen dazu zu erhalten.



    Themen zusammengeführt
    li_li - Mod.

  • Hierzu passt eine Pressemeldung des BDR-Hamburg vom 28.10.2004:

  • Ich habe gehört, dass beim Amtsgericht Pinneberg ein Rechtspflegerpräsidium gegründet worden ist. 2003 soll auch in Aurich eines das Licht der Welt erblickt haben. Weiß jemand dazu näheres?



    Laut dieses Mitteilungsblattes des Verbands der Rechtspfleger haben am 29. April 2003 haben die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Amtsgerichts Aurich ein Rechtspflegerpräsidium gewählt, das die Geschäftsverteilung regelt.

    In Bayern ist aktueller Stand wohl der (vgl. Mitteilung des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger vom April 2005 (klick)), dass das Bayer. Staatsministerium der Justiz eine Geschäftsverteilung durch ein Rechtspflegerpräsidium unter Verweisung auf das GVG nach wie vor ablehnt.

  • Bei uns wird auch ein Rechtspflegerpräsidium nicht mehr Gerechttigkeit bewirken können. Jede Geschäftsverteilung bzw. Umverteilung ist ein Hauen und Stechen. Keiner will was dazu nehmen oder abgeben. In solch einem Fall müsste dann doch sowieso wieder der Direktor entscheiden mit Zustimmung des Personalrats.Also was ändert da ein Rechtspflegerpräsidium ?

  • Durch Mehrheitsbeschluss der Rechtspfleger lässt sich ein solches Präsidium nicht wirksam errichten. Es müsste behördlich von der Justizverwaltung errichtet werden, wenn man der Auffassung ist, hierfür gebe es eine gesetzliche Grundlage. Das kann man wohl so oder so sehen. Fehlt eine Grundlage, ergibt sich das weitere Problem: Wenn die Geschäftsverteilung durch Einfluss eines rechtswidrig errichteten Rechtspflegerpräsidiums bestimmt wird, schlägt sich das auf die Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans durch? Und letzteres dann auch auf die Amtshandlung des betreffenden Rechtspflegers? Die zuletzt gestellte Frage kann aber nur stellen, wer annimmt, dass es einen gesetzlichen Rechtspfleger gibt.

    Es kommt als weiteres Problem dazu, dass der Gerichtspräsident oder Direktor nach der gesetzlichen Vorstellung auch in dieser Eigenschaft "Richter" ist. Der Geschäftsleiter ist aber als Geschäftsleiter kein Rechtspfleger, sondern Beamter in der Justizverwaltung.

  • Durch Mehrheitsbeschluss der Rechtspfleger lässt sich ein solches Präsidium nicht wirksam errichten. Es müsste behördlich von der Justizverwaltung errichtet werden, wenn man der Auffassung ist, hierfür gebe es eine gesetzliche Grundlage. Das kann man wohl so oder so sehen. Fehlt eine Grundlage, ergibt sich das weitere Problem: Wenn die Geschäftsverteilung durch Einfluss eines rechtswidrig errichteten Rechtspflegerpräsidiums bestimmt wird, schlägt sich das auf die Wirksamkeit des Geschäftsverteilungsplans durch? Und letzteres dann auch auf die Amtshandlung des betreffenden Rechtspflegers? Die zuletzt gestellte Frage kann aber nur stellen, wer annimmt, dass es einen gesetzlichen Rechtspfleger gibt.

    Es kommt als weiteres Problem dazu, dass der Gerichtspräsident oder Direktor nach der gesetzlichen Vorstellung auch in dieser Eigenschaft "Richter" ist. Der Geschäftsleiter ist aber als Geschäftsleiter kein Rechtspfleger, sondern Beamter in der Justizverwaltung.



    Das kommt darauf an: Bei kleineren/mittleren Gerichten hat der GL immer auch Rpfl.-Aufgaben zugewiesen und ist daher auch Rpfl.

  • Die zuletzt gestellte Frage kann aber nur stellen, wer annimmt, dass es einen gesetzlichen Rechtspfleger gibt.



    Gut, dass Du diese Frage aufwirfst. Bei uns scheint man der Meinung zu sein, es gäbe keinen.



  • Das kommt darauf an: Bei kleineren/mittleren Gerichten hat der GL immer auch Rpfl.-Aufgaben zugewiesen und ist daher auch Rpfl.

    Ja, aber selbst wenn der auch Rechtspflegertätigkeit wahrnimmt, ist er als Rechtspfleger einer unter mehreren, während er in seiner Eigenschaft als Geschäftsleiter in das Rechtspflegerpräsidium kommen soll, denn nur mit der Parallele zum Gerichtspräsidenten bzw. -direktor wäre ein Rechtspflegerpräsidium zu begründen. In seiner Eingeschaft als Beamter der Justizverwaltung mag der Geschäftsleiter Funktionen im Personalrat wahrnehmen, in seiner Eigenschaft als (auch) Rechtspfleger fehlt hingegen die Parallele zum Gerichtspräsidenten bzw. -direktor. Wer sollte dem "Rechtspflegerpräsidium" prä-sidieren, also vorsitzen? Der Geschäftsleiter als Nicht-Rechtspfleger?

  • M. E. eine unnötige Debatte.
    Das Problem scheint mir doch wenn dann eher eine intransparente Arbeitsweise der Geschäftsleitung zu sein, gegen die sich die Beschäftigten eben notfalls auf die Beine stellen müssen.
    Wenn deutlich wird dass gerecht verteilt wird, dann werden die Kröten auch eher einvernehmlich geschluckt. Und Stöhnen wegen der Belastung ist nunmal das Klappern, das zum Handwerk gehört - wer nimmt das denn ernst?

  • Bei uns gibt es eine Art Präsidium, das sich allerdings "Rechtspflegerkollegium" nennt. Ich war gegen dessen Einführung, und seit die ersten unpopulären Dezernatswechsel entschieden wurden, teilen diese meinung immer mehr Kollegen.
    Das verfahren ist nicht besser als vorher, nur anders. Die gründe für die Entscheidung werden den betroffenen Kollegen nicht mitgeteilt; ebensowenig das abstimmungsergebnis (was zwar nachvollziehbar ist, aber dazu führt, dass nun sämtliche Kollegiumsmitglieder misstrauisch beäugt werden).
    Auf lange Sicht wird das bisher recht gute, kollegiale Miteinander der rechtspfleger durch Misstrauen und Intrigen zerstört werden - so die Befürchtung.
    Wer hat an seinem Gericht Erfahrungen mit einem Präsidium oder kollegium gesammelt?

  • Ob die Geschäftsverteilung nun vom GL oder einem Rpfl-Präsidium gemacht wird - wird sie fair und ohne Berücksichtigung besonderer Lieblinge vorgenommen, kann jeder mit leben. Andernfalls gibts halt Unzufriedenheit, die natürlich noch größer wird, wenn das gewählte Präsidium nunmehr so handelt, wie man bei tigerins Erfahrung sieht.

  • Erfahrung ist doch, dass in der jetzigen Belastungssituation jeder sich selbst der nächste ist und entsprechend agiert. Davon können sich auch die Mitglieder irgendwelcher Institutionen, wie auch immer sie genannt werden, nicht freimachen. Auch ich meine: Klima und Arbeitsmoral werden eher schlechter als besser und unterm Strich ändert sich nix, so dass der Aufwand und das Theater für die Katz sind. Am Grundproblem wird ja nichts geändert.

  • Wie Anta. Es wird jedem klar sein, dass man es nie allen recht machen wird.

    Das Schöne am GL/Direktor ist ja, dass man sich auf einen Buhmann beschränken kann und sich der Rest des Hauses dann insoweit nicht gegenseitig auf die Füße tritt. Das funktioniert bei schwarzen Schafen im Präsidium natürlich nicht mehr so schön.

    Ich meine aber, selbst wenn ich mich von einem gewissen natürlichen Egoismus nie ganz freimachen kann, dass ich in einem Präsidium - also unter gleichberechtigter Mitwirkung anderer - insgesamt zu einer durchaus ausgewogenen Lösung kommen kann. Richterpräsidien funktionieren ja auch.

    Wenn das ganze Präsidium zu Lasten des Restes allerdings an einem Strang zieht, gibt es ein Problem.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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