Hallo,
ich bin mir unsicher bei folgendem Sachverhalt:
Unser Mandant (Kläger) hat PKH. Die Entscheidung lautet, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Das bedeutet ja, dass jede Partei die hälftigen Gerichtskosten zahlt. Kümmert sich das Gericht allein darum von der Beklagtenseite die hälftigen Gerichtskosten zu bekommen, oder müssen wir als Klägervetreter einen Kostenausgleichungsantrag stellen?
Theoretisch kann es ja sein, dass die Mandanten die PKH zurückzahlen müssen, wenn sie zu Vermögen kommen. Dann ist es ja manchmal schon zu spät für einen Kostenausgleichungsantrag.
Das gleiche Problem habe ich auch, wenn die Gegenseite alle Kosten tragen muss. Kümmert sich die Staatskasse bzw. das Gericht darum, die Anwaltskosten des Klägers, die sie als PKH gezahlt hat, vom Beklagten wieder zu bekommen? Wass muss ich ggf. für einen Antrag stellen?
Danke schon mal