Ratenänderung....Wie aufteilen bei 2 Verfahren ??

  • Hallo.

    Ich habe in Familiensachen zwei Verfahren, in denen der Betroffene PKH mit Ratenzahlung hat. Jetzt kommt in beiden Verfahren ein Antrag auf Ratenminderung, da er eine andere Lohnsteuerklasse bekommen hat.
    Frage: Bei welchem Verfahren berücksichtige ich das ?? Muss ich das irgendwie aufteilen :confused: ? Ich hatte sowas noch nie.
    Als Hinweis kann ich sagen, dass bei dem 2. Verfahren schon in der Berechnung die volle Rate des ersten Verfahrens berücksichtigt wurde.

    Danke für eine Antwort :)

  • Ich glaube nicht, dass es dazu Vorschriften gibt. Also kannst Du das machen, wie Du willst.

    Ich habe bei mehreren Verfahren immer die Rate aus dem älteren Verfahren bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens im jüngeren Verfahren angerechnet.
    Nach Erl. der RZ im ersten Verfahren kann man dann ggf. im 2. Verfahren die Lage überprüfen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde auch im älteren Verfahren die Rate auf Grund der nunmehr geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse herabsetzen. Im jüngeren Verfahren dann ebenfalls Überprüfung der Herabsetzung mit den neuen Tatsachen und unter Berücksichtigung der neuen - geringeren - Rate aus dem alten Verfahren. Im Zweifel auch hier eine geringe Rate oder gar keine Rate mehr.

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