Schmidt: Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 2. Auflage 2007
Autor: Frind
Das Amt beginnt erst durch die Annahmeerklärung der bestellten Person an das Gericht (in der Versammlung auch mündlich zu Protokoll). Setzt das Gericht eine Frist zur Annahmeerklärung, muss diese eingehalten werden (LG Duisburg NZI 2004, 95 [LG Duisburg 29.09.2003 - 7 T 203/03];
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!