Abwickler nach BBergG

  • Ich hoffe, irgendjemand hatte schon einmal einen solchen Fall:

    Anordnung der Abwicklung einer bergrechtlichen Gewerkschaft durch das Gericht nach § 164 BBergG.
    Jetzt stellt sich die Frage, wie der zu bestellende Abwickler zu vergüten ist. Es gibt (nur) eine Entscheidung, die besagt, dass nicht das RVG und nicht das VBVG anzuwenden ist sondern vom Aufwand auszugehen ist.
    Die Entscheidung istaber bereits über 4 Jahre alt. Den damaligen Stundensatz von 90,- € (ohne Begründung über die Höhe) einfach zu übernehmen halte ich für fragwürdig.

    Hatte jemand schon einmal so etwas ???

  • Hat denn niemand eine :idee:

    Sonst muss ich das einfach übernehmen: ohne Begründung, ohne logischen Hintergrund sondern einfach gottgegeben:amen
    (fänd´ ich aber nicht so toll).

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