Erlös aus Wohnungsverkauf ungleich Schonvermögen

  • Hallo Ihrs.

    Ich habe hier eine blöde Sache :mad:

    In einer Familiensache wurde PKHoR bewilligt.
    Nunmehr habe ich nach Überprüfung festgestellt, dass ASt. eine Wohnung hat, die ASt. nicht selbst bewohnt.
    Habe darauf hingewiesen, dass es nicht Schonvermögen ist.
    PKH aufgehoben.

    AST. legt RM ein, LG hebt auf und verweist zur erneuten Prüfung und Entscheidung zurück. *grml*

    Also:

    ASt. hat Einkünfte in Höhe von 1600 €. Ausgaben in Höhe von 2.300 €.
    Bei ASt. wohnen 5 Kinder (3 mj., ein Kind mit BAFöG [wird angerechnet, keine Sorge ;)], ein Kind ohne BAFöG).

    Die Wohnung wurde zwischenzeitlich verkauft. Verkaufserlös: 12.000 €, Reinerlös (nach Steuer etc.) ca. 8.000 €.

    ASt. macht natürlich geltend, dass der Verkaufserlös benötigt wird für Lebensunterhalt, Kreditkosten etc. und bittet, die PKH nicht zurückzahlen zu müssen.

    Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass zurückzuzahlen ist - womit ich natürlich genauso weit wäre, wie vor Einlegung des RM.

    Wie seht Ihr das?

  • Hallo
    Ich stehe aber auf dem Standpunkt, dass zurückzuzahlen ist - womit ich natürlich genauso weit wäre, wie vor Einlegung des RM.

    Wie seht Ihr das?



    Sehe ich genauso. Die Partei kann sich jedoch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass sie mit Geld Verbindlichkeiten abgezahlt oder Neuanschaffungen getätigt hat.

    Weitere Ausführungen

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!