Aussetzung der Ratenzahlung

  • Hallo,

    habe hier ein Schreiben von einem PKH-Kostenschuldner und er bittet darum die Ratenzahlung i.H.v. 50 Euro bis 1.6.07 auszusetzen, da er wegen Heizölkauf momentan kein Geld übrig hat. Dann will er wieder zahlen.
    Was macht man denn in so einem Fall?:gruebel:

    LG
    Sonne

  • Ok, dann mach ich das mal, bin gespannt ob ich es wieder zurückbekomme mit der Bitte um Entscheidung:eek: .

    Danke Rainer, lg

    sonne

  • Genauso so läuft das bei uns nicht, denn die Landeskasse ist hier nicht involviert. Hier werden die Ratenzahlungen von der SE überwacht und in dem hier genannten Fall dürfte ich gleich entscheiden.

  • Von der Sache her hätte ich kein Problem damit, die Ratenzahlung für 2 oder 3 Monate auszusetzen.

    Die Frage ist nur, wie es technisch bei Euch läuft. Werden die Ratenzahlungen von Euch oder von der Oberjustizkasse/Gerichtskasse o.ä. überwacht?
    Wenn Ihr die Ratenzahlung überwacht, würde ich der Partei einfach mitteilen, dass die Raten bis Juni ausgesetzt werden und ab Juli die pünktliche Wiederaufnahme der Ratenzahlung erwartet wird. Dies würde dann bei uns von der SE überwacht.
    Wenn die OJK die Ratenzahlung überwacht, würde ich einen Einstellungsbeschluss über 3 Monate machen und an Partei und OJK schicken (oder die Aussetzung online veranlassen - je nachdem, wie es bei Euch gehandhabt wird).

    Life is short... eat dessert first!

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