Hallo zusammen,
bei mir war gerade eine Dame und wollte die Teilungsversteigerung beantragen.
Sie ist Alleineigentümerin, ihr nunmehr geschiedener Mann hat in Abteilung II eine bedingte AV bezügl. des 1/2 Miteigentumsanteil. Diese resultiert aus der Auflassungsurkunde, wo er ihr das Haus ganz überschrieben hat. Bedingungseintritt: Ehescheidung.
Diese AV wurde gepfändet von einem Gl. mit entsprechendem Vermerk im Grundbuch.
Auflassung an Mann geht zum einen nicht weil sie Forderungen aufrechnen will Ihrem Mann gegenüber - zu anderen reagiert er gar nicht mehr auf entsprechende Schreiben und will den 1/2 MEA auch nicht wirklich haben.
In der dritten Abteilung ist das GB auch mit 2 Grundschulden versehen.
Grundsätzlich geht Teilungsversteigerung natürlich bei Alleineigentum nicht. Stöber spricht in Rdnr. 2.11 (nur 17. Auflage) von einer Möglichkeit beim Anfechtungsgegner. Sehe hier aber keinen vergleichbaren Fall.
Sie will nun das Grundstück alleine haben (ohne AV) oder verkaufen. Geht beides praktisch nur schwer.
"Sinn" macht wohl nur die Vollstreckunsgversteigerung.
Selbst wenn die ZV zulässig ist macht sie ja kein Sinn bei der bestehenbleibenden AV??
Hatte jemand schonmal sowas?