Streitwerterhöhend?

  • Hallo, in der AGS 2/07 ist ein Beschluss des OLG Köln vom 09.02.2006 (5 W 184/05) benannt, wonach die vorprozessual entstandenen Anwaltskosten, die als Verzugsschaden mit eingeklagt werden, streitwerterhöhend zu berücksichtigen sind.

    das dürfte doch durch die bereits zitierte Entscheidung des BGH aus diesem Jahr überholt sein.

  • Von "wollen" kann da keinen Rede sein. Aber mein Chef will es so, wg. der Anwaltskosten. Und manchmal kann es ja auch ganz hilfreich sein, insbesondere wenn es darum geht, ob ein Urteil berufungsfähig ist.

  • @ rakumi,

    wenns danach geht vertritt jeder seine eigene Meinung. So machts mein Chef auch.

    Solang im Gesetz nichts eindeutiges dazu geregelt ist, wird es wohl keine einheitliche Verfahrensweise geben.

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