Hallo Leute,
was ist dann zu tun? Wie geht es weiter?
Und vorallem: Werden die BerHG Gebühren festgesetzt und ausgezahlt, wenn der Anwalt darlegt, dass die Gegenseite zwar erstattungspflichtig ist, diese aber nach Aufforderung nicht bezahlt bzw. bezahlen kann?
Wird dann BerHG ausgezahlt, dann Übergang auf die Staatskasse, dann ins SOLL bei der Landesoberkasse? Oder wie wird das gemacht?