Wie komme ich an eine ausländische Sterbeurkunde?

  • Hallo Ihr Lieben,

    folgendes Problem liegt in Form einer grünen Akte bei mir auf Tisch:
    Ein Dame hat einen Erbschein nach Ihrer Mutter beantragt. Der Vater ist in Deutschland und ein Bruder ist vor der Mutter in Amerika verstorben. Wie komme ich an die Sterbeurkunden? Die Antragstellerin hat bereits die Deutsche Botschaft in St. Louis kontaktiert (dort ist der Bruder verstorben). Dort sagte man Ihr, dass man nicht weiter helfen könne?
    Im HRP steht zudem, dass man auf die Beschaffung der Urkunden verzichten kann, wenn diese nicht oder unverhältnismäßig schwierig zu beschaffen sind. Wäre dies ein Fall, in dem man auf eine Urkunde verzichten kann? Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.
    Liebe Grüße

  • In diesem Fall kann auf die Sterbeurkunde nicht ohne weiteres verzichtet werden. Sie müsste jedenfalls dann ohne weiteres zu beschaffen sein, wenn der Bruder der Antragstellerin nicht alleinstehend, sondern verheiratet war und/oder Kinder hatte. Wenn man Name und Wohnort von Angehörigen weiß, ist es in vielen Fällen kein Problem, die Leute über die internationale Telefonauskunft an die Strippe zu bekommen.

    Welchen Inhalt hat denn der Erbscheinsantrag? Antragstellerin als gesetzliche Alleinerbin, weil der Bruder (angeblich) ohne Hinterlassung von Abkömmlingen verstorben ist?

    Bei der Deutschen Botschaft ist der Vorgang wohl keinem bürgerfreundlichen Mitarbeiter in die Hände gefallen. Denn wenn man den Sterbetag und Sterbeort weiß, kann die Beschaffung der Urkunde eigentlich kein großes Problem sein.

  • Nach §1 KonsG ist die Botschaft zur Mitwirkung in FGG-Verfahren vepflichtet. Dieser Fall zeigt aber wieder einmal, daß die Theorie zwar schön, die Praxis aber weniger toll ist. Oft scheitern die Botschaftsmitarbeiter am jeweiligen Landessystem.

    Tipp:

    Der Erbe kann auch an einen professionellen Erbenermittler verwiesen werden, der Kontakte im Ausland unterhält und weltweit Urkunden gegen geringe Gebühr beschaffen kann. Falls weitere Info´s gewünscht, bitte PN;)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich würde mal beim Geburtsstandesamt des Bruders nachfragen, da aufgrund von Verträgen (ob die USA da mitmachen, weiß ich nicht) die Sterbefälle auch dorthin - zum Geburtsstandesamt - gemeldet werden. In diesem Fall wird dann beim Geburtseintrag ein Randvermerk über den Tod angebracht.

  • Ich würde mal beim Geburtsstandesamt des Bruders nachfragen, da aufgrund von Verträgen (ob die USA da mitmachen, weiß ich nicht) die Sterbefälle auch dorthin - zum Geburtsstandesamt - gemeldet werden. In diesem Fall wird dann beim Geburtseintrag ein Randvermerk über den Tod angebracht.




    ... das halte ich hier für unwahrscheinlich.

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  • Danke für eure Mithilfe!
    Es ist in der Tat so, dass der Typ ohne Familie in St. Lois verstorben sein soll. Das Geburtsstandesamt weis von nix!
    Ich werde mich nocheinmal an die Botschaft wenden!
    Schönen Tag für euch!

  • Die Botschaft schickte mir folgendes Merkblatt:

    Generalkonsulat
    der Bundesrepublik Deutschland
    Chicago
    Consulate General
    of the Federal Republic of Germany
    Gz.: RK




    Merkblatt Anforderung Personenstandsurkunden
    (Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile)
    und
    Personensuche/ Erbensuche

    Alle Angaben dieses Merkblatts beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, keine Gewähr übernommen werden.
    Stand: Dezember 2005




    In den USA existiert kein Meldewesen. Es ist daher nicht möglich, über Anfragen bei Behörden die Adressen von Personen zu ermitteln. Es gibt jedoch einige private Anbieter, die umfangreiche Datensammlungen im internet zur Verfügung stellen. Diese Daten basieren auf teilweise auf Telefonbucheintragungen (http://www.anywho.com/, http://www.peoplesearch.com/), oder sind verknüpft mit öffentlich zugänglichen Daten wie dem Sterberegister (http://www.rootsweb.com/). Diese Suchdienste sind kostenlos und können von Privatpersonen und Firmen genutzt werden. Solche Internetrecherchen können leider nicht von hier aus für Sie durchgeführt werden. Sollten Sie über diese jederzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht weiterkommen, müßten Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Detektei wenden.

    Neben diesen kostenfreien Suchdiensten gibt es zahlreiche Anbieter von kostenpflichtigen websites, wie z.B. http://www.peoplesearch.com/ . Diese haben meist zusätzliche Informationen durch Daten, die sie aus aus unterschiedlichen Quellen beziehen: Highschool Infos zu den jährlichen Abgängern, gekaufte Daten aus online- Registrierungen und gekaufte Daten zu Kreditkartenbewegungen. Die oben genannten kostenlosen Anbieter bieten links zu diesen kostenpflichtigen Diensten an.

    Die Beschaffung von Personenstandsurkunden und Scheidungsurteilen funktioniert in jedem Bundesstaat unterschiedlich. Genaue Informationen erhalten Sie auf den der folgenden website: http://www.cdc.gov/nchs/howto/w2w/w2welcom.htm


    das habe ich an die Antragstellerin weitergeleitet mit der Bitte, es erneut zu versuchen an einen Sterbenachweis heranzukommen!
    Hätte nicht gedacht, dass das so schwierig ist...

  • @thrine:

    Hab ich es in meinem Posting #4 nicht gesagt?

    Vergiss´ die von der Botschaft genannten Online-Dienste! Da kommt meistens nur Müll bei raus und bei der tatsächlichen Beschaffung von Urkunden oder sogar Recherchen nach Abkömmlingen etc. vor Ort sind die dann (in aller Regel) auch nicht behilflich. Abgesehen davon muß man dann immer Vorkasse in teilweise nicht unerheblichem Umfang leisten.

    Ein gescheites Erbenermittlungsunternehmen macht das auf Erfolgsbasis gg. eine pauschale Auslagenerstattung.

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