Hallo!
Ich brauch mal wieder Eure Hilfe / Meinungen:
Ich habe ein Testament eröffnet. Die EL'in setzt dort ihre drei Kinder zu Erben zu gleichen Teilen ein. Ein Sohn ist volljährig, ein weiterer Sohn und die Tochter sind minderjährig. Letztere werden durch den Vater (Noch-Ehemann; Scheidungsverfahren war anhängig) gesetzlich vertreten, wohnen aber bei dem volljährigen Bruder.
In dem Testament sagt die EL'in am Ende wörtlich:
"Da meine Kinder noch nicht alle volljährig sind, bitte ich < Name >, dass er die Treuhand übernimmt, falls nötig."
Dieser Satz bereitet mir Schwierigkeiten - was hat die EL'in damit wohl gewollt ?!? Sollte der Vater von der Verwaltung des Erbes ausgeschlossen sein, so dass das Familiengericht (?) dann einen Pfleger hierfür bestellen müsste oder soll das eine Testamentsvollstreckung darstellen?
Ich möchte den armen Herren nicht unnötig verwirren, wenn ich ihm jetzt das Testament übersende m. d. Bitte um Mitteilung, ob er das Amt als TV annimmt und dann muss ich ihm erzählen, dass das gar keine Testamentsvollstreckung ist ...
Ich tendiere eher zu der Lösung über § 1638 BGB - wie seht Ihr das ??