Herausgabe Hinterlegung Sicherheitsleistung nach § 349 Lastenausgleichsgesetz

  • Hallo an alle Hinterlegungsprofis, ich habe da mal ein Problem:

    Bei der Hinterlegungsstelle wurde vor einigen Jahren aufgrund eines Bescheides des LARoV / Lastenausgleichsamt eine Sicherheitsleistung zur Sicherung des sich mit einer Ausgleichsleistung ergebenden Rükforderungsanspruches des Ausgleichsfonds hinterlegt.

    Nun legt mir das besagte ARoV von damals einen bestandskräftigen Rückforderungsbescheid gegen den Hinterleger der Sicherheitsleistung vor und teilt diesem in dem Bescheid mit, dass er die bei der Hinterlegungsstelle hinterlegten Sicherheit anfordern wird.

    In seinem Antrag auf Herausgabe schreibt das ARoV :
    ... ersuche ich den mit Rückforderungsbescheid festgestellten Rückforderungsbetrag gem. § 349 Lastenausgleichsgesetz an mich herauszugeben.

    Die Zahlung soll an die KfW Bankengruppe Bonn erfolgen.


    Meine Fragen nun:
    Muss nicht der Ausgleichsfonds die Herausgabe an sich verlangen? Das ist doch aber nicht das Lastenausgleichsamt sondern die KfW, oder????

    Kann dass LARoV in seinem Bescheid "mitteilen", dass es den Betrag "anfordern" wird. Muss es nicht konkret anordnen, dass die Auszahlung an den Ausgleichsfonds zu erfolgen hat???


    Helft mir!!!!!


    Käthi

  • AROV?

    Jetzt steht ich auf dem Schlauch.


    Könnte diese AROV (? ) nicht eine Behörde im Sinne des § 15 HinterlO sein?

    Wenn ja, würde ich sie anschreiben mit der Bitte, klarzustellen,ob das Schreiben eine Herausgabeanweisung darstellen soll.

    Sodann würde ich dieser Anweisung, sofern ich keine Anhaltspunkte hab, dass diese Anweisung unrichtig ist, folgen und auszahlen an wen auch immer...

  • Arov = Amt zur Regelung offener Vermögensfragen. Ist eine Behörde und kann daher ein Ersuchen zur Herausgabe stellen.

    LG Schnudelmama

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • :2danke Euch beiden, das ARoV hat sich auch in seinem Antrag auf § 15 HinterlO bezogen. Mir kommt das zwar immer noch spanisch vor, aber es scheint so möglich zu sein.

    Ich werde einfach mal die gute Frau anrufen und die Sache abklären. Vielleicht klären sich dann ja alle Bedenken.

    Käthi

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