BerH wegen GEZ Bescheid ?

  • Halole, mein Küchentischbüro ist heute schon früh geöffnet und ich hab als erstes die BerH auf dem Tisch... und nach ein paar Akten schon wieder einen
    "dicken Hals"
    GEZ Befreiung eines Fachinformatikerlehrlings wurde abgelehnt und nun soll der RA ran ?
    Ich suche nach Ablehnungsgründen, kann einer helfen ?

  • nur vorweg: die GEZ-Institution ist meines Wissens keine Behörde - also die Institution als behördliche Auskunfts- und Beratungsstelle scheidet m.E. da aus :gruebel:

  • Bei uns wird wegen Problemen mit der GEZ regelmäßig Beratungshilfe gewährt.

    Ist wohl schon paar Mal vorgekommen, dass Anträge auf der Befreiung, die ohne Anwalt gestellt wurden, in der Rundablage verschwanden. Bei uns am Gericht hat jemand im Angehörigenkreis schon entsprechend schlechte Erfahrungen gemacht.

  • wollte ich ansich nicht zugeben, aber ich erteile auch immer den Schein gegen die GEZ, weil die dort die Monopolstellung ausnutzen und Leutz die Anträge gestellt haben (und dort verschwinden wirklich oft die Anträge) und berechtigt sind den Antrag zu stellen, an der Mauer zerschellen lassen... :(

    mir selbst schon 2 mal passiert aus eigener Erfahrung - echte Betonköpfe, selbst tätigwerden bringt nix


    im Gegensatz zu den armen Leutz habe ich aber grummelnderweise die Quartalsgebühr bezahlt und keinen Anwalt beauftragt (der Wert stand zu den Kosten eines Anwalts einfach nicht im Verhältnis) :daumenrun


    Der einzige Ansatz wäre (wie mir selbst widerfahren), dass wegen des
    des geringen Streitwerts eine durchschnittlich verdienende Partei keinen RA beauftragen würde. --> Mutwilligkeit

    Meine Lösung ist es aber nicht, ich erteile den Schein lieber (gebranntes Kind halt).

  • naja, ich hatte gegoogelt und viele Seiten gefunden, die sogar schon mit formulierten Widerspruchsschreiben kostenlos helfen.... ich würde meinen, dass man da keinen Anwalt braucht... aber diese Meinung ist wohl sehr subjektiv.......

  • Bei uns wird wegen Problemen mit der GEZ regelmäßig Beratungshilfe gewährt.

    Ist wohl schon paar Mal vorgekommen, dass Anträge auf der Befreiung, die ohne Anwalt gestellt wurden, in der Rundablage verschwanden.



    :dito:

    Ich hab kein Problem Leute den Schein zu geben - die GEZ führt sich teilweise auf, daß man es sich kaum vorstellen kann...



  • Hat's bei mir auch schon gegeben, kommt aber erstaunlich selten vor . . . ;) für das, was man da alles so hören und lesen kann . . .

  • also bei GEZ bewillige ich auch. Habe es mehrfach mit Kunden und selbst erfahren, wie die Anstalt "agiert", um es mal nett auszudrücken.

  • Ich bewillige auch, das ist zwar der "Kopfbogeneffekt2, der anwalticvh vergütet wird, aber ansonsten ist es das mit der Betonmauer....

  • Kann es sein, dass bei GEZ alle bewilligen, weil diese Behörde etwas, nun ja unbeliebt ist?



    Ne, weil die m.E. hart an der Grenze agieren.



    Genau, und weil sie ihr Monopolstellung schamlos ausnutzen und m.E. schon ziemlich nah an der Grenze sind... neuestes beispiel... der Antragssteller hat mehrfach gekündigt, einmal nicht zutreffendes nicht richtig gekennzeichnet, drauf hingewiesen, dann richtig gemacht, abgeschieckt, Durchschrift zu seinen Akten , leider kein EgRS...... nun wird angezeigt ducht die GEZ, dass sie kein Schreiben bekommen haben, was bleibt als Hinweis an den Antragsteller: alles richtig gemacht und leider am falschen Ende gespart..... Also noch einmal und diesmal mit EgRS. ich denke, hier ist der Kopfbogeneffekt für die BerH tatsächlich wichtig..

  • Kann es sein, dass bei GEZ alle bewilligen, weil diese Behörde etwas, nun ja unbeliebt ist?



    . . . es hat den Anschein ;)

    Kriege ich jetzt unter Hinweis auf das Forum BerH für die Mandantin, bei der ich eine halbe Stunde gebraucht habe, um ihr klar zu machen, dass die Bescheinigung der GEZ, dass sie die Gebühren für den Zeitraum 1998 gezahlt habe, nicht dazu geeignet ist, nachzuweisen, dass sie auch die Gebühren für den Zeitraum 2004 gezahlt hat? Originalzitat: " Ich habe immer so gezahlt, wie ich konnte, und die haben mir schriftlich bestätigt, dass alles okay ist."

    Damit sich keiner aufregt: ich habe nicht vor, das abzurechnen, ich buche es unter :wechlach:.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Hallo,

    ich gehöre zur Seite der Anwälte, und da ich in Sichtweite einer (wenn auch kleinen) Uni meinen Sitz habe, habe ich sehr häufig Fragen zum Thema GEZ, und muss diese (leider) so gut wie immer über Beratungshilfe abrechnen.
    Ich halte die Beauftragung eines Anwalts hier für erforderlich. Gerade seit der Neuregelung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist es sehr schwer, als bedürftiger Student, der aber keine Leistungen nach dem BaföG erhält, von den Gebühren befreit zu werden. Die Rechtsprechung divergiert, die GEZ benötigt im Schnitt über 6 Monate zur Bearbeitung des Widerspruchs, und es erscheint mir fast so, als ob Schreiben von Nichtanwälten direkt in die Ablage "P" durchgereicht würden.
    Ich denke also schon, daß Otto Normalverbraucher sich hier nicht unbedingt alleine zurechtfinden kann, und die Beauftragung eines Anwalts hier nicht mutwillig ist.

    Mit freundlichem Gruß aus der sonnigen Pfalz

    Wolfgang Sorge


  • Ich denke also schon, daß Otto Normalverbraucher sich hier nicht unbedingt alleine zurechtfinden kann, und die Beauftragung eines Anwalts hier nicht mutwillig ist.



    Und das nicht alleine der unterschiedlichen Rechtsprechung. Wer mit der GEZ mal im Clinch lag, weil die einem mit Anschreiben und Hausbesuchen(!) terrorisieren, obwohl man seit Jahr und Tag zahlt. Sogar per Einzugsermächtigung! Und die bezweifeln über Jahre, dass ich tatsächlich der bin, von dessem Konto sie sich bediehnen. Da kan man schreiben und Kopien schicken, wie man will.


  • Ich denke also schon, daß Otto Normalverbraucher sich hier nicht unbedingt alleine zurechtfinden kann, und die Beauftragung eines Anwalts hier nicht mutwillig ist.



    Und das nicht alleine der unterschiedlichen Rechtsprechung. Wer mit der GEZ mal im Clinch lag, weil die einem mit Anschreiben und Hausbesuchen(!) terrorisieren, obwohl man seit Jahr und Tag zahlt. Sogar per Einzugsermächtigung! Und die bezweifeln über Jahre, dass ich tatsächlich der bin, von dessem Konto sie sich bediehnen. Da kan man schreiben und Kopien schicken, wie man will.



    ich hab auch diese Erfahrung gemacht. Bei mir waren zudem angeblich nicht alle Angaben getätigt, obwohl ich den amtlichen von denen bereitgestellten Vordruck verwendet habe! Dann versuxhen die einfach nach Gutsherrenart weiter abzubuchen. Tja, nicht mit mir ........

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