Hallo zusammen,
wir haben hier den Fall, dass der Gläubiger eine titulierte Forderung inne hat, welche er auch zum Verfahren angemeldet hat.
Diese Forderung ist jedoch bereits verjährt, so dass der IV die Forderung im Verfahren bestritten hat.
Gem. § 179 InsO muss der IV klagen, hat aber kein Geld;
ob er PKH erhält ist ungwiss.
Unserer Meinung nach muss der IV jedoch entweder klagen oder anerkennen, ein Schlussverzeichnis mit bestrittener titulierter Forderung ist nicht hinnehmbar.
Gibt`s hierzu vielleicht schon praktische Erfahrungen oder Urteile?
Danke
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