Hallo,
ich habe grade einen ähnlichen Fall, wie K.I. und wollte mich mal dranhängen:
(Nullverfahren!)
Bestimmung ST (mit npT) am 17.07.2014 auf den 11.09.2014
Am 22.07.2014: Veröffentlichung gem. §188 (war im Internet am 23.07.2014)
am 07.08.2014 schreibt mir der IV, dass eine weitere Anmeldung vorliegt
Eingang der Anmeldung beim IV am 24.07.2014;
Angemeldet wurde unerlaubte Handlung!
Was nun tun?
Ich neige dazu, dass der noch anmeldende Gläubiger gerade noch rechtzeitig gekommen ist, da er vor Wirksamwerden der Bekanntmachung am 25.07.2014 aufgeschlagen ist.
=> Die Forderung ist zu prüfen und festzustellen
=> der Termin ist, soweit er als Schlusstermin anberaumt ist, aufzuheben
Danach:
=> neuen Schlusstermin bestimmen, mit neuer Veröffentlich gem. §188, da das ursprüngliche ja unrichtig ist.