"Kontaktverbot" von Verwandten ?

  • Hallo.


    Ich bin etwas faul, nachzulesen, denn so ein Antrag ist mir noch nicht untergekommen bisher, deshalb frage ich erstmal bei euch nach:

    Also eben stand Familie A inklusive Familienbetreuerin in der Tür (Familie A ist etwas "unterbehelligt", daher F-helferin). Familie A wohnt mit zwei Kindern und Familie B gemeinsam auf einem Hof. Mutter der Familie B ist die Nichte vom Vater der Familie A.

    Familie B hat bisher immer Familie A bei der Erziehung derer Kinder unterstützt, was ohne Probleme ablief und von der Familienhelferin und vom Jugendamt begrüßt wurde. Jetzt hat sich die Situation jedoch aufgrund zahlreicher Ereignisse (welche alle genau weiß ich noch nicht) so entwickelt, dass Familie B schweres Geschütz aufgefahren hat, sich einen Anwalt genommen hat und das Blaue vom Himmel herunterlügt, um Familie A das Sorgercht für deren Kinder abzuluchsen und auch einen Anwalt eingeschaltet hat. Es scheint auch alles so zu stimmen, Jugendamt kennt Familie B und ist "auf der Seite" von Familie A.
    Familie A wird jetzt ausziehen bzw. wegziehen von Familie B und soll laut Jugendamt ein Kontaktverbot gegen Familie B erwirken, bezogen auf die Kinder, denn die Kinder haben früher immer den ganzen Tag bei Familie B verbracht, welche sie dann wohl schön unter ihren Einfluß gebracht hat.
    Mit anderen WOrten Familie B soll die Finger von den Kindern der Familie A lassen, da sie sie den Eltern antzieht.
    Jugendamt hat angeblich schon mit Richter gesprochen, aber der ist erst nächste Woche wieder da :( .

    Ich hab die Familie erstmal wieder weggeschickt mit der Bitte an die F-helferin, mir die ganze Entwicklung und jetzige Situation aufzuschreiben, damit ich das als Anlage zu dem Antrag nehmen kann, denn sonst würde ich hier 5 Stunden die komplette Vergangenheit von Familie A und B zu Papier bringen. Jo, macht sie......

    Weiss einer von Euch, was genau gemeint ist bzw. auf welchen Paragraphen sich das stützt ??
    Sonst muss ich doch nochmal nachlesen oder warten, bis der Richter wieder da ist.

  • Also, wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind die Eltern A die leiblichen Eltern der Kinder und die inhaber der elterl. Sorge.

    Demnach dürfte es einen ganz normalen Unterlassungsanspruch der Fam. A geben, der im Zivilverfahren geltend gemacht werden kann.

    Eine F-Sache kann ich jedenfalls nach dem Sachverhalt nicht erkennen.

    Oder geht es um Umgangsrecht von Pflegeeltern? Da gibt es m.E. einen Anspruch, den aber die Pflegeeltern erst mal geltend machen müssten. Da müsste also ggf. Fam. B zunächst mal tätig werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • So ins blaue hinein siehts für mich wie ne einstweilige aus.
    Allerdings ist es doch Aufgabe der Eltern/ sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass ihre Kinder keinen Kontakt mehr zu Familie B pflegen können. Auch wenn sie etwas unterbelichtet sind. das ist doch Recht und Pflicht der elterlichen Sorge, wenn Familie B den Kindern A schlecht tut.

  • Die Inhaber der elterlichen Sorge bestimmen, mit wem die Kinder Kontakt haben und mit wem nicht. A-Eltern können also B-Familie untersagen, mit den Kindern Kontakt aufzunehmen. Hierfür bedarf es keines F-Gerichtes. Die Durchsetzung dieses Verbotes kann ggfs. über eine Klage, im Eilfall über eine einstw. Vfg. erzwungen werden.
    Sollten A-Eltern den Bogen überspannen, kann das FG nach § 1685 BGB für den dort genannten Personenkreis etwas anderes bestimmen.

  • Bin auch nicht so sicher, ob das `ne F-Sache ist, ev. weil "böse Mutter" von Familie B die Nichte des Vaters von Familie A ist, oder weil eben Familie B das Sorgerecht will oder weil Familie A offensichtlich nicht so ganz fähig ist, die elterliche Sorge allein auszuüben...
    Hm, dann muss ich wohl doch den Richter behelligen, was das eigentlich sein soll..........
    Trotzdem Danke !

  • Nein, nein, das dürfte wirklich keine F-Sache sein.

    Es könnte nur dann eine F-Sache werden, wenn Fam. B einen Antrag stellt (Anregung auf Entziehung der elterl. Sorge und Übertragung der Vormundschaft, Antrag auf Umgangsrecht mit den Kindern).

    Ob die Fam. A und B irgendwie verwandt sind, hat keinen Einfluss.

    Ulf

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  • Ganz "normale" C-Sache. Bei dem ganzen Hin und her dürfte eine Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung nicht gegeben sein.

  • :gruebel: So einen Fall hatten wir Letztens auch, ist aber auf keinen Fall eine F-Sache. Eltern müssen handeln wg. elt. Sorge (bereits gesagt). Wenn das nicht reicht, dann höchstens eine C-Einstweilige...

  • :confused:
    Aber Fam. B ist doch keine Pflegefamilie, in der die Kinder leben, oder!?

    Hier käme evtl. § 1632 Abs. 2 BGB in Frage. Hab aber zumindest von unserem FamG noch nie eine solche Entscheidung gegenüber Dritten gesehen. Sowas läuft eigentlich immer in der C-Abt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • § 1632 II beinhaltet das, was hier von allen als selbstverständlich zu Grunde gelegt und von mir in #4 zum Ausdruck gebracht wurde.

  • @ Ulf: Nö, sind nur die "netten Verwandten von nebenan".
    Ev. habe ich auch Glück und sie nehmen sich doch noch einen Anwalt, denn Familie B hat sich jetzt einen genommen um Familie A das Sorgerecht abzuluchsen, da die ja nach ihrer Ansicht unfähig sind.
    Ach ja, ist schon alles nett.
    Die Familienhelferin ruft mich Montag an und sagt mir, ob sie sich "nen RA nehmen oder nicht. Da hab`ich ja noch ein bisschen Zeit........

  • @ Ulf: Nö, sind nur die "netten Verwandten von nebenan".
    Ev. habe ich auch Glück und sie nehmen sich doch noch einen Anwalt, denn Familie B hat sich jetzt einen genommen um Familie A das Sorgerecht abzuluchsen, da die ja nach ihrer Ansicht unfähig sind.
    Ach ja, ist schon alles nett.
    Die Familienhelferin ruft mich Montag an und sagt mir, ob sie sich "nen RA nehmen oder nicht. Da hab`ich ja noch ein bisschen Zeit........



    Ja, ja... die Familienhelfer...

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