Musterschreiben für einen Antrag auf erhöhte Pfändungsfreigrenzen wegen Rentenbeitrag

  • Mein Bauchgefühl:
    Ich würde den Antrag abweisen. Wenn der Schuldner bisher keine Rentenvorsorge gemacht hat, braucht er jetzt, wo er Schulden hat, nicht damit anfangen. Schließlich ist niemand dazu verpflichtet. Als "geschützt" würde ich nur die Verträge ansehen, die bereits laufen.
    Außerdem wer sagt mir, dass der Schuldner tatsächlich zum angegebenen Termin einen solchen Vertrag abschließt? Wenn er es nicht macht und das freigegebene Geld dann irgendwie anders durchbringt, wer haftet dann dem Gläubiger gegenüber? Das wäre mir zu heiß. Da würde ich es lieber auf eine obergerichtliche Entscheidung ankommen lassen.

  • Damit triffst Du meine Erwartungen voll ins Schwarze.

    Vor allem die Kontofreigabe (scheinbar ohne Kontopfändung) ist gut.

    Was aber ist, wenn der Schuldner über den AG die Beiträge überweisen lässt?

    Die Unpfändbarkeit würde sich aus § 97 EStG ergeben. Nur weiß man vorher nicht in welcher Höhe die eingezahlten Beträge als Höchstbeträge anzusehen sind. (das Thema hatten wir hier schon mal)

  • Ich würde den pfändungsfreien Betrag auch nicht erhöhen aus denselben Gründen wie oben genannt.

    Überweist der Arbeitgeber diesen Betrag, dann kann der Gläubiger Erinnerung einlegen. Die Überweisung erfolgt dann durch den Arbeitgeber direkt. Der Schuldner kann den erhöhten Freibetrag dann auch nicht für sich aufwenden.

    Den Schuldner selber würde ich nicht auf die Möglichkeit (Überweisung durch den Arbeitgeber) darauf hinweisen.

    Einen Kommentar habe ich leider gerade nicht da.
    Ich meine im Zöller, ZPO oder Stöber, Forderungspfändung würde stehen, dass nur bereits laufende Beträge als pfändungsfrei geschützt sind. Nachträgliche Abschlüsse stellen eine nachteilige Verfügung zu Lasten des Gläubigers dar, die nicht gewollt sind. Im PfÜB wurde ja auch ausgesprochen, dass der Schuldner solche Verfügungen zu unterlassen hat.

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