Finanzielle Hilfen

  • Hallo an Alle,
    ich habe das Forum schon durchsucht, aber noch nichts dazu gefunden:
    Sollte mir das Glück hold sein und ich werde Rechtspflegeranwärter, würde mich interessieren, ob ich dann trotz Bezügen auch Bafög oder Wohngeld beziehen kann. Wenn ich davon ausgehe, dass mir mit LstKl. 1 und KRankenversicherung ca. 750 netto übrig bleiben, wird es etwas knapp, wenn ich Miete, Stromrechnung und Lebensmittelkosten zusammenrechne.

  • Ich halte die Anwärterbezüge eigentlich schon für sehr hoch angesetzt, wenn ich überlege, dass ich als Student vielleicht 300€ Bafäg kriegen würde...
    Bafög kriegst du da sicher nicht mehr, da das ja auch vom Einkommen der Eltern UND eigenem Einkommen abhängt. UNd da darf man selbst os gut wie nichts verdienen. Nach meinen Infos würde man auch kein Kindergeld mehr bekommen, da das jährliche Einkommen über dem Maximum liegt.
    Ob man Wohngeld beantragen kann, weiß ich nicht.

  • Ich halte die Anwärterbezüge eigentlich schon für sehr hoch angesetzt, wenn ich überlege, dass ich als Student vielleicht 300€ Bafäg kriegen würde...
    Bafög kriegst du da sicher nicht mehr, da das ja auch vom Einkommen der Eltern UND eigenem Einkommen abhängt. UNd da darf man selbst os gut wie nichts verdienen. Nach meinen Infos würde man auch kein Kindergeld mehr bekommen, da das jährliche Einkommen über dem Maximum liegt.
    Ob man Wohngeld beantragen kann, weiß ich nicht.



    Also wenn ich den Bafög-Rechner richtig bediene, wäre da durchaus Bafög drin :gruebel: ... Muss mal jeder für sich durchrechnen.

    Und es sollte während der Ausbildung ein Leichtes sein, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Sämtliche Ausbildungskosten sind schließlich Werbungskosten (Miete für Zimmer, etc.). Geheimtipp: Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind nach aktueller Rechtsprechung auch abzuziehen, wenn die Grenzen für das Kindergeld errechnet werden. Einfach am Ball bleiben! Lohnt sich.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • mach dir keine sorgen, das geld (auch ohne evtl.bafög und kindergeld) reicht aus. für unterkunft und essen kannst du so ca.300 euro oder sogar weniger pro monat veranschlagen. als anwärter hast du netto rund 850 euro, weil nur so 10 euro steuern abgezogen werden.
    und man muss sich nicht jedes buch kaufen, wozu gibt es denn sonst die bibliothek ;)
    ich habe mir wirklich nur bücher zugelegt, auf die man wirklich oft zurückgreifen muss/kann. aber alles andere kann man sich ausleihen.
    also, keine panik ...

  • Also wenn ich den Bafög-Rechner richtig bediene, wäre da durchaus Bafög drin :gruebel: ... Muss mal jeder für sich durchrechnen.

    Und es sollte während der Ausbildung ein Leichtes sein, weiterhin Kindergeld zu beziehen. Sämtliche Ausbildungskosten sind schließlich Werbungskosten (Miete für Zimmer, etc.). Geheimtipp: Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind nach aktueller Rechtsprechung auch abzuziehen, wenn die Grenzen für das Kindergeld errechnet werden. Einfach am Ball bleiben! Lohnt sich.




    Also ich kommte mit dem nicht wirklich hohen Einkommen meiner Mutter als potenzieller Student auf nicht gerade viel Bafög. Wenn ich dann dazu noch die Anwärterbezüge setze, wird das wohl gleich null gehen...

  • @sunnyberlin:
    Ob dir Förderung zu steht, kannst du mit dem Rechner (Link von Exec) rausbekommen. Oder du füllst "auf Verdacht" einen Antrag aus. Schlimmstenfalls wird er abgelehnt.

    Maddy und lexus:
    Sunnyberlin ist etwas älter als ihr. Ich glaube mich zu erinnern, dass sie hier im Forum schon was zu ihrem "jetzigen" Leben geschrieben hat. Ihr Lebensstandard (Wohnung etc.) könnte somit über eurem liegen. Wenn sie bereits 5 Jahre gearbeitet hat, steht ihr z.B. Förderung ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens zu.

    Freezer

  • Wenn ich davon ausgehe, dass mir mit LstKl. 1 und KRankenversicherung ca. 750 netto übrig bleiben, wird es etwas knapp, wenn ich Miete, Stromrechnung und Lebensmittelkosten zusammenrechne.

    versteh ich nicht...ab welchem nettogehalt würde es denn nicht knapp werden bei dir?

  • Wie ist das denn eigentlich mit der Besoldung. Stimmt das, dass man die immer am Monatsanfang bekommt? Und heißt das, dass mein erstes Geld anfang oktober eingeht?

  • Wie ist das denn eigentlich mit der Besoldung. Stimmt das, dass man die immer am Monatsanfang bekommt? Und heißt das, dass mein erstes Geld anfang oktober eingeht?

    Das Geld ist immer zum ersten des Monats da (kommt auf die Bank an, variiert vom 25. bis 30./31.).
    Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich im August seinerzeit noch meinen Eltern auf der Tasche lag ...im September kam dann aber gleich das doppelte :)

  • Wir haben bei Studienbeginn einen Abschlag von (damals noch) rund 1200 DM bekommen. Frag doch mal bei deiner Verwaltung nach.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • @Jelzin (versteh ich nicht...ab welchem nettogehalt würde es denn nicht knapp werden bei dir?)<---- Bei 1.000 € fängt es an bei mir entspannter zu werden.

  • Laut Wohngeld-Rechner im Internet würde ich mit einem Bruttoeinkommen von 866,00 € Wohngeld in Höhe von 85,00 € erhalten. Kann das hinkommen oder gilt für Anwärter im ÖD (oder überhaupt für Beschäftigte im ÖD) etwas anderes ? :gruebel:

  • also ich habe wärend meiner gesamten ausbildungszeit noch mein kindergeld erhalten! Außerdem kann man am ende des Jahres ganz viel von den steuern absetzen, und so hab ich die auch zurück bekommen.

    Hab damit die Wohnung bezahlt und auch noch versicherung/steuern für mein auto.
    ich habe es in der Zeit sogar geschafft, mir noch ne monatsfahrkarte zu kaufen, als die sehnsucht nach zu hause zu groß wurde...(war billiger als das benzin,..)
    es ist zwar nicht das große geld, aber ich versteh nicht, dass man damit nicht mal 3 jahre auskommt. dass ich mir in der zeit kein großes bausparpolster aufbauen konnte, wie die kolleginnen, die im hotel mama weiter wohnen konnten, is klar..

  • Bafög wird es wegen § 2 Abs. 6 Nr. 3 Alt. 1 BAföG wohl nicht geben, soweit es nicht irgendwelche versteckten Ausnahmetatbestände gibt.

    § 2 BAföG
    (...)
    (6) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende
    (...)
    3. als Beschäftigter im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Leistungen aus öffentlichen Mitteln erhält oder
    (...)

  • Ich sag ja nicht, dass ich mit dem Geld nicht auskommen würde, aber wenn man theoretisch Anspruch darauf hätte, warum nicht oder ? Ansonsten käme ich mit dem Geld auch soweit hin. Miete, Strom, Lebensmittel usw. kann ich davon locker zahlen.

  • Hallo Sunny,

    Wohngeld hängt von der Gegend ab in der du wohnst, bzw. welcher Mietspiegel da veranlagt wird.
    Anspruch auf Wohngeld hast du als Beamtin auch, unsere m.D.'s die alleine hergezogen sind, haben es auch immer bekommen.
    Wende dich dafür einfach an Deine zuständige (neuer Wohnort) Wohngeldstelle, die können es Dir dann genau sagen.

    Ich fange im September in Schwetzingen an; eine sehr günstige Wohnung hab ich seit dem Wochenende auch, ich bezahle 270 €+ Strom; also da komme ich mit 300 € inkl. Lebensmittel (und Tel. :strecker) leider nicht hin :(

    Zu Bafög: Elterneinkommen unabhängiges Bafög erhält, wer mindestens 5 Jahre gearbeitet hat oder außergewöhnlich viel verdient hat. Kindergeld gibts aber dann nicht mehr, oder? (Einmal raus immer raus :confused:)

    Aber ist man als Student nicht wenigstens GEZ befreit?

    LG nina

  • Befreit von der GEZ sind nur Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben. (klick)
    Studenten die kein BAFöG beziehen, oder noch bei den Eltern leben, sind grds. von der Gebührenpflicht nicht befreit.

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