portugiesisches Erbrecht

  • Hmmm... so einfach geht das hier leider nicht! Der Richtervorbehalt wurde aufgehoben, also bin ich zuständig. Anders wäre es nur, wenn jemand Einwände erheben würde... aber hier ist ansonsten alles unstreitig.

    Nur weiß ich jetzt leider immernoch nicht ganz weiter. Würde doch dann eigentlich der Antragstellerin einen "ganz normalen" Erbschein nach deutschem Recht erteilen, in dem sie und das Kind zu je 1/2 als Erben ausgewiesen werden oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!