Ich kenne zwar den genauen Fall nicht, aber hier tritt es sehr häufig auf, dass bei der Geschäftsgebühr die Mehrwertsteuer mitberechnet wird, obwohl der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Liegt es evtl. daran?
Ansonsten kann ich auch nur vorstellen, dass bei der ZEMA das Begleitschreiben nicht beachtet wurde und somit der höhere vorgerichtl. Streitwert nicht berücksichtigt wurde...
Nebenforderung: nicht anrechenbare Geschäftsgebühr
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bin-ganz-frisch -
24. Mai 2007 um 16:19
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Sorry. Ich hatte eine Frage gestellt und außer Betracht gelassen, daß ich mich ja auch selber schlau machen könnte. Dies habe ich getan, danach war die Frage überflüssig. Beitrag löschen ging nicht - oder kann ich nicht.
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Sorry. Ich hatte eine Frage gestellt und außer Betracht gelassen, daß ich mich ja auch selber schlau machen könnte. Dies habe ich getan, danach war die Frage überflüssig. Beitrag löschen ging nicht - oder kann ich nicht.
Es sei Dir verziehen. -
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