Entwurf InsO Änderungen

  • Ich habe gerade den Gesetzentwurf zur InsO Änderung 08.02.2006 zwecks Stellungnahme seitens des Insolvenzgerichts auf den Tisch bekommen.


    Nach einem schnellen Überblick fiel mir nur auf, das 3 für die Praxis relevante Änderungen aus dem Referentenentwurf 2004 erst mal nicht übernommen wurden: Aufhebung Stundung bei Verletzung Mitwirkungspflichten, Versagung RSB amtswegig bei Verletzung Mitwirkungspflichten und Novellierung Unterscheidung Verbraucher / RegelInsO.
    Dafür taucht in der Verordnung zur Internetveröffentlichung der § 4 auf: Sicherstellung durch Insolvenzgericht, das jeder in die Veröffentlichungen Internet unentgeltlich Einsicht nehmen kann. An welchem PC? Wer gewährt Einsicht? Was ist mit der Zeit? Recht ungeklärt, wird unserer Verwaltung nicht gefallen, aber mit der Stellungnahme weise ich auf die Notwendigkeit eines weiteren PC für die Abteilung hin.
    Zu begrüssen ist die Änderung im § 160, keinen Eiertanz mehr um Entschlüsse der Gläubigerversammlung, kommt keiner oder nimmt niemand Stellung, dann gilt Zustimmung.
    Generelle Möglichkeit des schriftlichen Verfahrens ist auch in Ordnung.

    Wem fällt noch was Interessantes auf oder hat Anmerkungen?

    edit by Kai: Anhang entfernt

  • Ich gehe davon aus, dass perspektivisch (wie in München gesehen) eine Auskunftsstelle an jedem Gericht Einsichten (soweit gesetzlich zulässig) ermöglicht
    z.Bsp. in alle Register, in alle InsO-Bekanntmachungen

    Wäre eine feine Sache und echte "Kundenfreundlichkeit".

    Lassen wir uns überraschen

  • Würde den Entwurf gern in meiner Studienarbeit anführen - Aktuelles wird immer gern gesehen...
    Bräuchte dazu aber die Nr. des Entwurfes, Datum und evtl. Fundstelle.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Sorry, ausser dem Text habe ich auch nichts mehr zur Hand. Datum war der 08.02.2006. Schau doch mal in die letzten / neuesten Ausgaben von ZinsO oder NZI. Irgendwo habe ich den Entwurf noch mal abgedruckt gesehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!