Kosten des Termins

  • Ich habe hier folgendes Problem.

    Vor einem anderen Gericht werden mehrere Termine durchgeführt. Zu einem Termin erscheint ein Zeuge nicht. Ihm wurde ein Ordnungsgeld auferlegt und er wurde in die Kosten, die durch sein Ausbleiben entstanden sind, verurteilt. Das Verfahren wird dann an unser AG abgegeben. Klage wird abgewiesen und dem Kläger werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

    Nach einer Anfrage an den Dezernenten bzgl. der getroffenen Kostengrundentscheidung und des Beschlusses des anderen AGs erklärte dieser, dass bzgl. der Terminskosten es keiner erneuten Wiederholung in seiner Kostengrundentscheidung bedurfte.

    Auch dem Beklagtenvertreter der einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt hat, in dem auch die Reisekosten für den ausgefallenen Termin beinhaltet waren, habe ich geschrieben, dass die Reisekosten aufgrund der Entscheidung des AG .... nicht gegen den Kläger festgsetzt werden können.

    Dieser erklärte, dass im Urteil ausgesprochen wurde, dass der Kläger, ohne Ausnahme, die Kosten des Verfahrens trägt. Damit muss der Kläger sämtliche Kosten tragen. Er kann nur aufgrund des Beschlusses des anderen Gerichts sich die Kosten vom Zeugen wiederholen.

    Wie seht ihr Das?

  • Zitat von WB

    Dieser erklärte, dass im Urteil ausgesprochen wurde, dass der Kläger, ohne Ausnahme, die Kosten des Verfahrens trägt. Damit muss der Kläger sämtliche Kosten tragen. Er kann nur aufgrund des Beschlusses des anderen Gerichts sich die Kosten vom Zeugen wiederholen.

    Wie seht ihr Das?



    Genauso! ;)

  • :dito: Die Kostengrundentscheidung gibt nichts anderes her, sonst hätte dort ...mit Ausnahme der Kosten... stehen müssen. Inwieweit weitere Ansprüche der unterlegenen Partei gegen den Zeugen bestehen ist derzeit :offtopic:

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