Grundbuchanlegung und Nachforschungen

  • Ich brauche mal eure Hilfe.
    Der Realverband beantragt die Grundbuchanlegung für ein Grundstück.
    Auf Anfrage "behauptet" er, Eigentümer zu sein. Das Katasteramt hat keine Daten zu dem betreffenden Bereich.

    Öffentliche Lasten pp. werden nicht gezahlt. Es handelt sich um eine Grünfläche, weit abgelegen von Orten, sodass wohl auch eine Anfrage bei Nachbarn pp. nichts bringen dürfte.

    Bis auf die Behauptung des Realverband habe ich also überhaupt nichts...

    Das Verfahren endet ja mit Grundbucheintragung, zurückweisen darf ich den Antrag nicht.
    Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich an weitere Nachweise kommen soll. Habt ihr noch eine Idee?

  • Das Katasteramt hat keine Daten zu dem betreffenden Bereich.

    Diese Auskunft entspricht nicht der Wahrheit. Jedes Flurstück ist elektronisch erfasst und verzeichnet. Wenn das Katasteramt keine Ordnung in seinen Unterlagen hat, würde ich alte Flurbuchauszüge anfordern. Wetten dass dort eine Eintragung zu dem Flurstück existiert!


  • Diese Auskunft entspricht nicht der Wahrheit. Jedes Flurstück ist elektronisch erfasst und verzeichnet. Wenn das Katasteramt keine Ordnung in seinen Unterlagen hat, würde ich alte Flurbuchauszüge anfordern. Wetten dass dort eine Eintragung zu dem Flurstück existiert!

    Aber was hilft mir das, wenn die mir sagen, dass sie nichts haben...

  • Aber was hilft mir das, wenn die mir sagen, dass sie nichts haben...

    Da alle Grundbuchämter elektronischen Zugang zum Kastaster haben müssen:

    1. Flurkarte einsehen und ausdrucken (gibt es das Flurstück und gehört es zu eurem Zuständigkeitsbereich?)
    2. Detailausdruck zu diesem Flurstück aus dem Kataster fertigen (Wirtschaftsart, Lage, Buchungsstelle, Eigentümer)
    3. Detailausdruck zu sämtlichen angrenzenden Flurstücken aus dem Kataster fertigen
    4. Wenn dort kein Eigentümer aufgeführt ist, mehrere alte Flurbuchauszüge aus den Jahren 18xx, 19xx (vor 1933) anfordern (dort sind die Eigentümer zu den Flurstücken aufgeführt!)
    5. Notfalls noch den Rezeß anfordern

  • Guten Morgen,

    im Rahmen meiner Anlegung bzw. Berichtigung der Eigentumsverhältnisse im Hinblick auf die Eintragung der Miteigentumsanteile habe ich die entsprechende Bekanntmachung nach § 122 GBO erlassen, ausgehängt und an die zuständige Gemeinde gesendet um es auch dort aushängen zu lassen.
    Jetzt wendet ein einzutragender Miteigentümer ein, dass der Aushang in der Gemeinde aus Datenschutzgründen unterbleiben müsste.
    Hat sich dazu schonmal jemand Gedanken gemacht oder eine Idee? Ich finde das alles absurd, da das Vorgehen und der Inhalt der Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben sind (aus meiner Sicht gehört in die Bekanntmachung auch, wie ich zu dem Ergebnis gekommen bin, dass ich jetzt bestimmte Personen in das Grundbuch eintrage)

    Grüße

    10 von 9 Juristen können kein Mathe...
    Niveau ist keine Hautcrème!

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