Vollstreckung einer Ordnungshaft nach § 890 ZPO

  • Hallo,
    ich muss im Rahmen des Verstosses gegen eine einstweilige Verfügung Ordnungshaft vollstrecken (§ 890 ZPO), weil das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann. Nun bin ich händerringend auf der Suche nach einem entsprechenden Formular.
    Könnt ihr mir da weiterhelfen?
    Schon mal danke!

  • ich habe mir alle formulare (ladung zum strafantritt usw.) von der staatsanwaltschaft schicken lassen. die muß man sich zwar "umbasteln", aber das geht nunmal nicht anders.....

  • Frach mal lieb bei der StA nach. Die haben sowas für die normale Ordungshaft.
    Ist im übrigen glaub ich die gleiche Vollzugseinrichtung, in die du laden must, wie für Erzwingungsghaft.
    Oder schreibst rein: in die nächstgelegene Vollzugsanstalt. Dann hat der Geladene wenigstens auch noch seinen Spaß beim Rumsuchen :D

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