Hi Krabbe- ich stimme Dir grundsätzlich zu.
Bauchschmerzen sind da erhebliche.
Und als Randbemerkung: Die Fälle in welchen tatsächlich "richtige" Titel ergehen, nehmen nicht unerheblich zu.
Ich könnte mir hier noch andere Fallgestaltungen vorstellen.
Für Vergleich gibt es über die ZPO-Verweisung inzwischen eine Möglichkeit, eine Urkunde zu "schaffen".
Dies wird auch regelmäßig durch unsere Richter gemacht.
Hier gibt es die Probs nicht. Das Anerkenntnis in der jetzigen Form, ist da wirklich nicht mehr handhabbar.
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