Vollstreckbare Ausfertigung

  • Hi Krabbe- ich stimme Dir grundsätzlich zu.
    Bauchschmerzen sind da erhebliche.

    Und als Randbemerkung: Die Fälle in welchen tatsächlich "richtige" Titel ergehen, nehmen nicht unerheblich zu.
    Ich könnte mir hier noch andere Fallgestaltungen vorstellen.

    Für Vergleich gibt es über die ZPO-Verweisung inzwischen eine Möglichkeit, eine Urkunde zu "schaffen".
    Dies wird auch regelmäßig durch unsere Richter gemacht.
    Hier gibt es die Probs nicht. Das Anerkenntnis in der jetzigen Form, ist da wirklich nicht mehr handhabbar.

  • @ Krabbe: Ich weiß leider nicht mehr genau, worum es ging, aber es gibt hier ja nicht viele Fälle, in denen Mal die Beklagte eine Privatperson ist.

    Ich habe das Anerkenntnis jetzt "vollstreckbar erklärt" und losgeschickt. Ganz wohl fühle ich mich dabei eigentlich auch nicht. Aber ich fand keinen haltbaren Grund, der dagegen sprach (Meyer-Ladewig hilft auch nicht weiter). Das heißt zwar auch nicht viel, aber die zuständige Richterin hat es durch Aktenverfügung quasi "abgesegnet".

    Ich hoffe, sowas kommt nicht allzu bald wieder.

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