Ortsgericht (Hessen)

  • Hallo an Alle!

    ich habe heute mal eine für einen Rechtspfleger eher ungewöhnliche Frage. Bei uns am Amtsgerchit bin ich seit einem halben Jahr für die Fachaufsicht der Ortsgerichte in Hessen zuständig.

    Ich habe jetzt die Wiederwahl (ordnungsgemäß) eines Ortsgerichtsschöffen vorliegen, dessen bisherige Amtszeit noch bis zum September 2007 andauert. Mir stellt sich jetzt die Frage:

    a) Läuft die bisherige Amtszeit regulär ab, so dass die neue Amtszeit erst ab September beginnt...

    oder

    b) Wird die bisherige Amtszeit durch die Wiederwahl unterbrochen, so dass die neue Amtszeit mit der Bestätigung beginnt.

    Argumente für a) könnten sein: Der Ortsgerichtsschöffe wurde für eine feste Amtszeit (§ 7 I OGG - 10 Jahre) gewählt. Die Wiederwahl kann diese Amtszeit nicht verkürzen, da diese gesetzlich geregelt ist.
    für b) Die Wiederwahl wirkt konstitutiv. Die neue Amtszeit beginnt daher mit der Bestätigung durch den Präsidenten / Direktor des AG's.

    Vielleicht existiert darüber ja bereits ein Entscheidung, die mir unbekannt ist. Oder an anderen AG's gibt es diesbezüglich bereits eine bestimmte Handhabung... Für Antworten wäre ich dankbar!

    Grüße!

    Andi

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