Und es steht mir mal wieder ein großes Fragezeichen im Gesicht
In meinem Kommentra zur InsVV (2002) steht in einer Tabelle die Möglichkeiten der Zuschläge, für den vorläufigen Verwalter fallen diese aber geringer aus, als für den "normalen" Verwalter.
Der Verwalter möchte hier aber den "normalen" Zuschlag und gebründet das mit einer BGH Entscheidung. Ich habe die noch nicht gefunden, werde aber noch suchen.
Kann mir vielleicht trotzdem jemand sagen, wie er sowas handhabt?
Das wäre super! Danke
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