Zuschläge bei vorläufiger Verwaltervergütung

  • Und es steht mir mal wieder ein großes Fragezeichen im Gesicht :confused:

    In meinem Kommentra zur InsVV (2002) steht in einer Tabelle die Möglichkeiten der Zuschläge, für den vorläufigen Verwalter fallen diese aber geringer aus, als für den "normalen" Verwalter.
    Der Verwalter möchte hier aber den "normalen" Zuschlag und gebründet das mit einer BGH Entscheidung. Ich habe die noch nicht gefunden, werde aber noch suchen.

    Kann mir vielleicht trotzdem jemand sagen, wie er sowas handhabt?

    Das wäre super! Danke

  • Hallo Jenny

    meinst du vielleicht diese Entscheidung:

    BGH 9. Zivilsenat, Beschluß vom 4. November 2004, Az: IX ZB 52/04

    InsVV § 3 Abs 1, InsVV § 10, InsVV § 11 Abs 1 S 2, InsVV § 11 Abs 1 S 3 
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Ansehung erschwerender Umstände

    Leitsatz

    Belasten erschwerende Umstände den vorläufigen Insolvenzverwalter in gleicher Weise wie den endgültigen Insolvenzverwalter, sind die deswegen zu gewährenden Zuschläge zum Regelsatz der Vergütung grundsätzlich für beide mit dem gleichen Hundertsatz zu bemessen.

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