Zustellung durch Gerichtswachtmeister

  • Der KFB konnte nicht zugestellt werden, dies wurde dem KV auch mitgeteilt.´
    Der Postvermerk lautete: "unbekannt verzogen"
    Jetzt legt der KV eine EMA-Auskunft vor, wonach der Beklagte dort gemeldet ist und schreibt:

    " Der KFB möge unter der bekannten Adresse per Gerichtswachtmeister zugestellt werden"

    Hat er da einen Anspruch darauf?????

  • Grundsätzlich geht das und ich habe das auch schon wiederholt praktiziert. Allerdings würde ich vorab noch einmal die ordentliche Zustellung versuchen mit einem Vermerk für die Post, dass die Anschrift laut EMA zutreffend ist. Wurde gegen die Meldepflicht verstoßen, erreicht der Wachtmeister allerdings auch nix.



  • Dann stell doch durch den Wachtmeister zu. Kosten dafür obenauf und ferdsch.

    Kommt bei uns öfters vor. Die Zustelldienste sind am Ende ihrer Weisheit, der Beklagte hat sich erfolgreich der Zustellung entzogen. Wir haben sogar mal einen Mahnbescheid mit dem Gerichtsvollzieher zustellen lassen.

  • Sehe ich genauso wie meine Vorredner. Auch ich lasse erst nochmals mit dem Vermerk Zustellempfänger gemeldet wie angegeben zustellen.
    Bei einer WachtmeisterZU erkundigen sich die Kollegen auch im Umfeld/ bei Nachbarn, ob der Betreffende länger nicht gesehen wurde und teilen mir das dann ggf. mit.
    Und Frischluft zum Fitwerden gibts für die Justizbediensteten noch gratis dazu.:)

  • Und Frischluft zum Fitwerden gibts für die Justizbediensteten noch gratis dazu.:)



    Ob die bei diesem Wetter aber Wert drauf legen? :roll:



    Was hast Du gegen das Wetter? Sonne, nicht zu warm, basst scho. ;)

  • Was hast Du gegen das Wetter? Sonne, nicht zu warm, basst scho. ;)



    Echt? Hier ist das Wetter total :daumenrun.



    Es windet hier etwas, aber alles in allem nicht unangenehm. Sturm und viiieel Regen sind erst wieder für die Nacht angekündigt.



  • Ob die bei diesem Wetter aber Wert drauf legen? :roll:



    Was hast Du gegen das Wetter? Sonne, nicht zu warm, basst scho. ;)[/quote]

    Schieb´die Sonne doch mal ein Stückchen weiter ... hier hat´s Regen und eine A....kälte - und morgen ist Siebenschläfer :eek:.

  • Hier sieht es genauso aus. Da jagt man keinen Hund vor die Tür, geschweige denn einen Wachtmeister... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/frech/e025.gif:D



    Mittags immer schön den Teller leer essen, dann klappt das auch mit dem Wetter.

  • Trotz Tellerleeressens gabs hier soeben einen Wolkenbruch. Irgendwie ist das Wetter deutschlandweit schlecht verteilt....:mad:

  • Allerdings würde ich vorab noch einmal die ordentliche Zustellung versuchen mit einem Vermerk für die Post, dass die Anschrift laut EMA zutreffend ist.



    So verfügen ich das auch (wenn mir denn mal wieder unzuständigerweise einer dieser bescheuerten Rückbriefe vorgelegt wurde).
    Das klappt meistens. Und die Partei später mal irgendwann angeschis.... kommt und meint, "wieso haben sie dort zugestellt ? Ich war da zwar gemeldet, habe dort aber nicht mehr gewohnt !" Dann sage ich nur: " Wer meint sich nicht an`s Meldegesetz halten zu müssen und so Vorteile ziehen zu können, muss halt auch mit den Nachteilen leben. Auf Wiedersehen."

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Dann sage ich nur: " Wer meint sich nicht an`s Meldegesetz halten zu müssen und so Vorteile ziehen zu können, muss halt auch mit den Nachteilen leben. Auf Wiedersehen."



    :wechlach: Gefällt mir! Vor allem: Auf Wiedersehen (aber es eilt nicht!):wechlach:

  • Jetzt bin ich verwirrt...
    Soll ich einen Kostenvorschuss verlangen wie bei § 11 RVG? Wieso verlange ich eigentlich für die Zustellung durch die Post nichts extra?



    Die Kosten für die Zustellung des KFB sind mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Bei den Verfahren nach § 11 RVG ist das anders.

  • Das Verfahren nach § 11 RVG - das Vergütungsfestsetzungsverfahren - ist als eigenständiges Verfahren zu sehen, daher die ZU-Kosten-Vorschussanforderung.

    Edit:
    Beim Prozessverfahren gilt:

    Zustellungsauslagen werden nach KV 9002 jetzt unabhängig von den tatsächlich angefallen Zustellungskosten ab der 11. Zustellung erhoben (bisher: ab Zustellungskosten in Höhe von 50,00 Euro).

  • Und die Zustellung durch Wachtis kostet auch mehr. Das führt dann dazu, dass ich die Post besser über einen Dienstleister schicke, als eben mal eine Treppe hoch zu der netten jungen (noch Zielgruppe) Dame über mir zu gehen.

    Ich habe übrigens wie Derrick, auch ein lebenslanger Oberinspektor, einen Dienstausweis, weil ich der Mann fürs Grobe und damit auch für Zustellungen bin.

    Das führte mal dazu, dass ich jeden Tag zweimal zustellen sollte. Da habe ich dann gesacht, mache ich nicht mehr. Jetzt stelle ich nur noch ausnahmsweise, so ein oder zweimal im Jahr, einstweilige zu.

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