Hallo,
sieht jemand eine Möglichkeit, einen erforderlichen Erbschein in einem Umlegungsverfahren kostengünstiger auszustellen?
Könnte zB der Umlegungsausschuss einen Erbschein von Amts wegen beantragen (wenn er für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist) ?
Grüße