Hallo,
ich hatte in der letzten Woche einen Verteilungstermin in einer Teilungsversteigerung. Die Eigentümer erhalten noch einen Rest, konnten sich nicht einigen und ich habe den Betrag deshalb hinterlegt - unter Verzicht auf die Rücknahme.
Als Antragsteller bin ich aufgetreten.
Ich habe jedoch mittlerweile Bedenken, ob das so richtig war, den die Hinterlegungsabteilung hat mich nun so behandelt, als ob ich tatsächlich als Privatperson etwas hinterlegt habe. Ich habe sämtliche Nachrichten erhalten, diese sind nicht zur K-Akte geschickt worden. Und ich bin aufgefordert worden, den Betrag zu hinterlegen.
Als Vertreter der Behörde aufzutreten, widerstrebt mir jedoch auch, da ich ja offiziell die Behörde nicht vertreten darf.
Wie wird das bei anderen Gerichten gehandhabt.
Viele Grüße
Birgit-Vanessa