Hinterlegung für eine Zwangsversteigerungssache

  • Danke für die Antworten.
    Ich hatte in dem Augenblick, als ich den HL-Antrag geschrieben habe, anscheinend mein Hirn ausgeschaltet.:daemlich
    Zu meiner Entschuldigung muss ich aber sagen, dass mich das Antragsformular bei der Frage nach dem gesetzlichen Vertreter bei Unternehmen / Behörden verwirrt hat.
    Ich hatte die Vertretungsregelungen der Verwaltung im Kopf, wonach der Behördenleiter als Vertreter des Gerichts auftritt.
    Mir hat es wiederstrebt, den Hinterlegungsantrag als Behörde vertreten durch den Behördenleiter zu stellen, obwohl ich - als Versteigerungsgericht - den HL-Antrag machen wollte.

    Viele Grüße

    Birgit-Vanessa

  • Und jetzt? Bleibt das Geld mit dir als Hinterlegerin hinterlegt?


    Für wen hast du denn hinterlegt, bzw. wie sind die Empfänger denn genau bezeichnet?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Und jetzt? Bleibt das Geld mit dir als Hinterlegerin hinterlegt?


    Für wen hast du denn hinterlegt, bzw. wie sind die Empfänger denn genau bezeichnet?


    Ich habe für die Erbengemeinschaft hinterlegt und habe auf die Rücknahme verzichtet.
    Da wir hier eine sehr kleine Behörde sind, haben die in HL-Sachen beschäftigten Mitarbeiter schon verstanden, dass ich als dienstlich auftreten wollte. Ich habe eben nur meinen Namen und meine Privatanschrift angegeben. Das lasse ich in diesem Fall auch so.

    Ein schönes Wochenende wünscht

    Birgit-Vanessa

  • Das ist und bleibt weiterhin falsch.

    Im Falle einer Geschäftsprüfung durch die Verwaltung kann die Hinterlegungsakte aufgefunden werden und Du somit auch kräftigen Ärger bekommen.

    Aus diesem Grunde würde ich eine Berichtigung bzw. Änderung des Hinterlegungsantrages vornehmen.

  • Das ist und bleibt weiterhin falsch.

    Im Falle einer Geschäftsprüfung durch die Verwaltung kann die Hinterlegungsakte aufgefunden werden und Du somit auch kräftigen Ärger bekommen.

    Aus diesem Grunde würde ich eine Berichtigung bzw. Änderung des Hinterlegungsantrages vornehmen.



    Ja! Du mußt ja in deiner K-Sache einen Nachweis haben, daß das Geld hinterlegt wurde. Ich würde als ZVG-Gericht ein Berichtigungsersuchen an die HL-Stelle machen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich auch, tut ja nicht weh und macht nicht wirklich Arbeit.

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