mal wieder europ. Vollstreckungstitel

  • Guten Morgen!

    Ich habe (hoffentlich) nur ein kleines Problem:

    Ich habe einen Antrag vorliegen, den ich eigentlich für eindeutig gehalten hatte.
    Wortlaut: "..., bitten wir den Vollstreckungsbescheid als europäischen Vollstreckungstitel zu beglaubigen und eine Bescheinigung gem. Art. 54 und 58 der europäischen Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen auszustellen."

    Ich habe schon Kosten angefordert, die auch schon gezahlt wurden (Weil ich von Art. 54, 58 EUVO ausgegangen bin).
    Jetzt hat eine Kollegin während meines Urlaubs den Antragsteller um Klarstellung gebeten, ob die Bestätigung des Titels als europäischer VT begehrt wird oder eine Bescheinigung gem. Art. 54, 58 EUVO.

    Kann mir jemand den Unterschied erklären?

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