Hinterlegung für einen Schuldner und anschließende Pfändungen durch 2 Gläubiger

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    habt ihr folgenden Fall schon einmal gehabt:
    Das Versteigerungsgericht hinterlegt einen Übererlös mit der Maßgabe: Herausgabeanordnung erteilt des Versteigerungsgericht.
    Sodann wird freigegeben an den Schulder-Eigentümer. Es liegen jedoch bei der HL-Stelle 2 Pfändungen verschiedener Gläubiger vor.

    Was macht die HL-Stelle ? Der Schuldner ist außen vor. Muss die HL-Stelle die zeitliche Reihenfolge der Pfändungspfandrechte beachten und entsprechend auszahlen (Hinterlegter Betrag reicht nicht für beide aus!) ?
    Müssen die Pfändungsgläubiger wechselseitig zustimmen ?
    Oder - Idee eines Kollegen - ist der Fall (analog) so, als ob ein Drittschuldner nach § 853 ZPO für 2 Pfändungsgläubiger hinterlegt hat, so dass Bülow/Schmidt, Rn. 28 Anhang zu § 13 HO in Betracht kommt:
    "Reicht die hinterlegte Summe nicht aus, so findet ein Verteilungsverfahren statt (§ 872 ZPO). Ausgezahlt wird auf Ersuchen des Amtsgerichts in Ausführung des Teilungsplans."

    Letzteres klingt zwar schön, da es mir die Verantwortung nimmt, die Reihenfolge der Pfändungspfandrechte prüfen zu müssen, kann aber m.E. schlecht möglich sein.
    Aber muss (formell) der zweite Pfändungsgläubiger das (besser rangige) Pfandrecht des ersten anerkennen und zustimmen ? Oder zahle ich einfach die Beträge nach der Reihenfolge der Pfandrechte aus ?

  • M.E. ist hier die HL-Stelle wie ein normaler DS zu sehen, so dass Reihenfolge der Pfändungen entscheidet.



    Genau so ist es.
    § 872 ZPO greift nur ein, wenn eine Forderung (z.B. Arbeitseinkommen) des Schuldners von mehreren Gläubigern gepfändet ist und der Drittschuldner hinterlegt, weil er nicht sicher ist, an wen er auszahlen soll.

    In deinem Fall ist aber die Hinterlegungsstelle Drittschuldner und du hast an den erstrangigen Pfändungsgläubiger auszuzahlen.
    Ich hatte hier schon den Fall in einer Hinterlegungsakte, da kamen innerhalb von wenigen Minuten am selben Tag zwei Pfändungen rein.
    Dann kommt es auf die genaue Uhrzeit an.

  • Dazu sagte mir einmal ein Anwalt vor einigen Jahren der er uns einen Arrest präsentierte:Manchmal entscheidet die Schnelligkeit der Beine. :D

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