Beizufügende Urkunden nach § 16 abs. 2 ZVG

  • Ach ja stimmt, hatte ich schon wieder verdrängt. Ist natürlich interessant, die rechtlichen Würdigungen der Gerichte zu lesen und nachzuvollziehen. Ich denke allerdings, daß ich mich in diesem Fall nicht daran halten werde.:teufel:

  • Zur hier weiter oben genannten BGH-Entscheidung gibt es eine Entscheidungsbesprechung von Prof. U. Keller, Berlin in ZfIR 2005, 859 ff.

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