Gegenstandswerte im streit. Verfahren

  • Hallo,

    unsere Mdt. haben vom Vermieter 6 Mahnbescheide wegen Nebenkosten kassiert. Gegen diese wurde Widerspruch eingelegt und im streitigen Verfahren wurden alle verbunden und ein gemeinsamer Streitwert festgesetzt.

    Die Gegenseite rechnet nunmehr jeden einzelnen MB ab, d. h. sie beantragen die Festsetzung der Verfahrensgebühr für jeden einzelnen MB. Ist dies richtig oder müsste dies nicht vielmehr über den festgesetzten Streitwert lt. Vergleich abgerechnet werden?

    Danke vorab.


    Liane

  • Gebühren aus dem Gesamtstreitwert gibt es erst ab dem Zeitpunkt der Verbindung. Vorher entstandene Gebühren - wozu die Verfahrensgebühren aus den einzelnen Mahnverfahren gehören, können einzeln abgerechnet werden. Im streitigen Verfahren sind doch bestimmt auch noch die jeweils einzelnen Verfahrensgebühren entstanden. Die Verbindung der Verfahren ist doch bestimmt erst geschehen, als schon alles am Streitgericht anhängig war - oder?

  • Zunächsteinmal die übliche Berechnung nach dem Streitwert des streitigen Verfahrens. Von den in den einzelnen Mahnverfahren entstandenen Gebühren muß sich der Kläger einen Teil auf die Gebühr des streitigen Verfahrens wie üblich anrechnen lassen. Da aber die Summe der Einzelgebühren die Gebühr aus der Summe übersteigen dürfte, würde ich den übercshiessenden Betrag auch noch mit festsetzen.

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