• Hab jetzt noch nicht in der Kommentierung nachgeschaut, aber kann mir gut vorstellen, dass da nicht viel drin steht.
    Aber warum sollte man sich nach Eröffnung mit Auslandzustellvorschriften herumschlagen? Ist doch kein Selbstzweck.
    Der Schuldner könnte doch in Kenntnis des laufenden Verfahrens einen Zustellbevollmächtigten im Inland benennen. Wenn er es nicht tut, geht er eben das Risiko ein, dass gerichtliche Briefe ihn nicht erreichen. Aber sicher ist das doch nicht. Wenn seine Adresse in Thailand bekannt ist, warum sollte ihn ein Brief nicht erreichen?
    Im Zweifel, Aufgabe zur Post und öffentliche Bekanntmachung via Internet.
    Hätte ich keine Bedenken.

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