Also ich frage bei Wehrsold immer nach :
Bitte geben Sie an, ob der Schuldner Grundwehrdienstleistender oder Berufssoldat / Zeitsoldat ist. Bei Berufs- oder Zeitsoldaten wäre der Standort anzugeben und die Verweisung an das sich aus dem Standort ergebende Amtsgericht (§ 9 BGB) zu beantragen.Bisher wussten die Gl. das auch immer...
Ich habe ja nachgefragt. Er wusste es nicht. Das hatte ich bislang auch noch nicht. Habe mir ja sogar die Mühe gemacht selber bei der Wehrbereichsverwaltung anzurufen. Mir wurden immer verschiedene Nummern gegeben, wer dafür zuständig sein soll. Bei der letzten Nummer hörte ich dann jedoch nur "Kein Anschluss unter dieser Nummer". Dann wieder zurückzutelefonieren war mir auch zu blöd.