Hallo liebe Kollegen,
ich habe da grad so einen unangenehmen Fall auf dem Tisch und weiß auch nicht so Recht, wie ich entscheiden soll. Mein Betroffener ist verstorben. Er hinterläßt kein Bargeld, jedoch ein älteres nunmehr leerstehendes Haus. Erben sind nicht vorhanden, ein Nachlaßpfleger ist eingesetzt. Die Betreuerin beantragt nunmehr die Zahlung der Vergütung aus der Staatskasse. Ich will diesem Antrag eigentlich nicht stattgeben, weil ja das Haus als Vermögenswert vorhanden ist. Die Bezirksrevisorin ist dazu angehört worden und hat der Auszahlung aus der Staatskasse widersprochen, mit der Begründung, dass der Betroffene nicht vermögenslos war und die Ansprüche der Betreuerin befriedigt werden können, auch wenn sich die Befriedigung schwieriger gestaltet, so ist dies jedoch nicht unmöglich. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und die Betreuerin macht nun Druck und begehrt weiterhin die Auszahlung aus der Staatskasse, weil sie meint, ein weiteres Warten ist ihr nicht zuzumuten. Ein Schreiben vom Nachlaßverwalter ergab, dass der Verkauf des Hauses noch nicht realisiert werden konnte, es gäbe aber Interessenten. Wie lange sich jedoch die Verkaufsverhandlungen noch hinziehen, könne er nicht sagen. Nun bin ich etwas hin- und hergerissen. Die Betreuerin meint, wenn ich mich zur Auszahlung aus der Staatskasse nicht durchringen kann, dann will sie einen Ablehnungsbeschluss und in Beschwerde gehen.
Was meint ihr denn?


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