Baden-Württemberg: Form der Ausschlagung

  • Hallo zusammen!

    Hier sind doch bestimmt ein paar Kollegen aus Baden-Württemberg vertreten. Ich habe nämlich eine Ausschlagungserklärung, die durch die Stadtverwaltung beglaubigt wurde. Gibt es in Baden-Württemberg spezielles Landesrecht, das die Form der Ausschlagung regelt?

    Gruß, Elve

  • In Ba.-Wü ist neben dem Notar auch noch der sogenannte Ratsschreiber bei der Stadt/Gemeinde für öffentliche Beglaubigungen zuständig.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ja, ich glaube § 32 LFGG.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Der "Ratschreiber" muss in dieser Funktion handeln und gibt üblicherweise auch an, dass die Beglaubigung "öffentlich" ist. Daneben gibt es die "amtliche" Beglaubigung, die natürlich nicht für die Ausschlagungserklärung ausreicht.

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