Apostille für Urkunden der russ. Föderation

  • Es ist m. E. absolut vertretbar, für ausländische Urkunden die Apostille zu verlangen. Andere Behörden, ich denke da vor allem an die Standesämter, machen es, soweit ich unterichtet bin, immer. Auch für Dokumente aus Deutschland wird umgekehrt oft die Apostille gefordert.

    Wenn man z. B. als Deutscher in Las Vegas geheiratet hat, muss man dem deutschen Standesamt üblicherweise die Heiratsurkunde mit Apostille versehen vorlegen, wenn man die Anlegung eines deutschen Familienbuchs beantragt. Und keiner wird behaupten können, dass das us-amerikanische Urkundswesen für Fälschungen und dergleichen bekannt ist.

    Eine Apostille bietet immer eine Stufe Sicherheit mehr, weil die Überbeglaubigung ja von einer Behörde erfolgt (erfolgen soll...), welche der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, übergeordnet ist.

    Im übrigen ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit. Bei Russland ist eine Apostille schon angebraucht.

  • Ich finde es schade, wenn man grundlos seinen Ermessenspielraum nicht nutzt, sondern immer nur stur auf die absolut behördliche Maximaltour fährt. Dann habe ich Verständnis für manche Meinung der Bürger, die so über die Beamten kursiert.....

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich habe schon diverse ES-Anträge nach Russlanddeutschen bearbeitet bzw. auch beurkundet.

    In keinem einzigen Fall wurde eine Apostille vorgelegt. Dies legt nahe, dass diese bei den meisten nicht vorhanden ist und auch für Einreise pp. nicht gebraucht wurde.

    Von einem Bekannten, der eine Frau aus der Ukraine geheiratet und deren Tochter adoptiert hat, weiß ich, was es bedeutet, Urkunden aus der ehem. UdSSR beschaffen zu müssen. Ohne langes Warten und Schmiergelder ist da nicht viel gelaufen, obwohl er persönlich zur Botschaft gefahren war.

  • Ich finde es schade, wenn man grundlos seinen Ermessenspielraum nicht nutzt, sondern immer nur stur auf die absolut behördliche Maximaltour fährt.



    Nun ja grundlos ist es ja nicht. Aber ich musste mal wieder feststellen, dass Versicherungen einen wesentlich höheren Bürokratismus betreiben als "wir" Ämter. Von anderen Ländern ( Venezuela, USA, Australien und auch Kanada) will ich erst gar nicht anfangen.

  • Doch, es ist m.E. im Hinblick auf die Formulierung des §2356 I BGB und insbesondere auch wg. Satz 2, in dem hier geschilderten Ausgangsfall m.E. grundlos und reiner Formalismus.

    Sorry, aber ich kann hier das grundsätzliche Verlangen nach Apostillen bei "blitzsauberen" Urkunden aus dem Ausland nicht verstehen. Oder meint jemand, daß hier die russische Mafia ihre Finger im Spiel hätte und sich in den Nachlassfall einmischt?

    Nein, es wird wohl eher die Frau eines Spätaussiedlers sein, der verstorben ist, 10.000 € hinterlässt und nun von seiner Frau und den 3 gemeinsamen Kindern beerbt wurde. Welche Umstände die Frau durch die Forderung nach Apostillen hat, kann dem Rpfl ja egal sein. Er hat schließlich erst dann ein absolut ruhiges Gewissen bei der Erbscheinserteilung, wenn er die jeweilige Bestätigung der Überbehörde vorliegen hat, daß die Beurkundung der Personenstandsurkunde von der zuständigen Behörde erfolgt ist. Apostillen verlangen wir bei ausländischen Urkunden nämlich grundsätzlich. Sauber und sicher kann man dann nach frühestens einem halben Jahr den Fall zum Abschluß bringen. Andere Behörden machen das doch auch so. Warum also sollten wir es beim NLG anders machen?

    Antwort: Weil wir unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen mit Ermessenspielraum entscheiden können und sollen und weil wir jeden Einzelfall prüfen und stets die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten.

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  • Gestern hatte ich in diesem Thread etwas "Schaum vor dem Mund" :teufel:, heute anscheinend TL.

    Mich könnte sowas aber auch auf die Palme bringen, insbesondere wenn ich an die (Achtung Vorurteil) oft eher "einfachen" Menschen denke, um die es da geht.

  • All:
    :blumen:


    TL:grin:

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