Es ist m. E. absolut vertretbar, für ausländische Urkunden die Apostille zu verlangen. Andere Behörden, ich denke da vor allem an die Standesämter, machen es, soweit ich unterichtet bin, immer. Auch für Dokumente aus Deutschland wird umgekehrt oft die Apostille gefordert.
Wenn man z. B. als Deutscher in Las Vegas geheiratet hat, muss man dem deutschen Standesamt üblicherweise die Heiratsurkunde mit Apostille versehen vorlegen, wenn man die Anlegung eines deutschen Familienbuchs beantragt. Und keiner wird behaupten können, dass das us-amerikanische Urkundswesen für Fälschungen und dergleichen bekannt ist.
Eine Apostille bietet immer eine Stufe Sicherheit mehr, weil die Überbeglaubigung ja von einer Behörde erfolgt (erfolgen soll...), welche der Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat, übergeordnet ist.
Im übrigen ist es eine Frage der Zweckmäßigkeit. Bei Russland ist eine Apostille schon angebraucht.