Schuldner verschwindet vor Schlusstermin spurlos

  • Bei uns wurde schon einigen der abhanden gekommenen Schuldner die RSB wegen Nichtzahlung der Mindestvergütung versagt. Die Aufforderung des TH und diejenige des Gerichts sind m.E. entbehrlich, wenn der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist. An welche Adresse sollte man die Aufforderungen auch schicken? § 8 II InsO spricht auch dafür, dass man dann nicht auffordern muss. Alles andere würde zu dem völlig unhaltbaren Ergebnis führen, dass derjenige Schuldner, der gegen seine Obliegenheiten verstößt, einen Vorteil hätte.
    Wenn man die andere Meinung konsequent verfolgt, könnte man einem Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt nie die RSB versagen, da man bei einer Obliegenheitsverletzung die Anhörung nach § 296 II InsO nicht durchführen könnte.
    Nönö, das lassen wir nicht einreißen...
    Beschwert hat sich bisher keiner; ist auch noch keiner wieder aufgetaucht...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!