Wo gibts noch Rechnungsbeamte?

  • Hi,

    wo, außer in Bayern, werden eigentlich bei Zwangsversteigerungen noch Rechnungsbeamte zugezogen?


    §66 ZVG
    (1) In dem Versteigerungstermin werden nach dem Aufruf der Sache die das Grundstück betreffenden Nachweisungen, die das Verfahren betreibenden Gläubiger, deren Ansprüche, die Zeit der Beschlagnahme, der vom Gericht festgesetzte Wert des Grundstücks und die erfolgten Anmeldungen bekanntgemacht, hierauf das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen nach Anhörung der anwesenden Beteiligten, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, unter Bezeichnung der einzelnen Rechte festgestellt und die erfolgten Feststellungen verlesen.

    (2) Nachdem dies geschehen, hat das Gericht auf die bevorstehende Ausschließung weiterer Anmeldungen hinzuweisen und sodann zur Abgabe von Geboten aufzufordern.


    § 113 ZVG
    1) In dem Verteilungstermin wird nach Anhörung der anwesenden Beteiligten von dem Gericht, nötigenfalls mit Hilfe eines Rechnungsverständigen, der Teilungsplan aufgestellt.
    (2) In dem Plan sind auch die nach § 91 nicht erlöschenden Rechte anzugeben.

    Gruß
    Bördie

  • Hallo Bördie,
    meines Wissens gibt es Rechnungsbeamte noch in Bremen. Das sind Rechtspfleger, die in ihrer Dienstzeit die Tätigkeit eines Rechnungsbeamten als Nebentätigkeit gegen Bezahlung ausüben. Sie errechnen das geringste Gebot und kommen mit in den Termin. Nicht schlecht als Nebenjob, nicht wahr? Aber in Bremen gibt es noch andere Eigenarten; es finden z,B. meherere Versteigerungen verschiedener Kollegen parallel in einem Saal statt.
    Auf einer Tagung ist das von einem Bremer Kollegen berichtet worden.
    Gruß

  • Hi,

    Zitat von Stefan

    Das sind Rechtspfleger, die in ihrer Dienstzeit die Tätigkeit eines Rechnungsbeamten als Nebentätigkeit gegen Bezahlung ausüben. Sie errechnen das geringste Gebot und kommen mit in den Termin. Nicht schlecht als Nebenjob, nicht wahr?



    in Bayern läuft das genauso. Über die nicht nur finanziellen Vorzüge habe ich mich mit Kai schon mal anderen Orts unterhalten.

    Ich frage mich nur, was passieren würde, wenn ein Versteigerungsrechtspfleger eines anderen Bundeslandes darauf bestehen würde, den in §§ 66, 113 ZVG genannten Rechnungsverständigen hinzuziehen zu wollen.

    Gruß
    Bördie

  • Ich glaube, wenn ich auf einen Rechnungsbeamten bestehen würde, würde die Verwaltung denken, daß ich nicht alle Tassen im Schrank hätte. Wir müssen teilweise schon um unsere Protokollführer kämpfen. Es gibt immer wieder Anfragen, ob wir nicht darauf verzichten können. Aber davon ganz abgesehen, den Protokollführer brauche ich wirklich, den Rechnungsbeamten nicht unbedingt.
    Gruß
    Stefan

  • Hi,

    Zitat von Stefan

    Aber davon ganz abgesehen, den Protokollführer brauche ich wirklich, den Rechnungsbeamten nicht unbedingt.



    naja, brauchen würde ich einen Rechnungsbeamten in der Tat nicht unbedingt; genauso wenig wie man zum Autofahren Airbags, Kopfstützen oder Gurte bräuchte.
    Es hat aber durchaus seine Vorzüge, wenn geringste Gebote und Teilungspläne nach dem Vier-Augen-Prinzip bearbeitet werden und die Fehlerquote daher praktisch bei null liegt.

    Auch der finanzielle Aspekt darf nicht unerwähnt bleiben:

    § 72 GKG Rechnungsgebühren
    (1) Soweit in den Ländern noch für Rechnungsarbeiten Beamte oder Angestellte besonders bestellt werden (Rechnungsbeamte), sind als Auslagen Rechnungsgebühren zu erheben, die nach dem für die Arbeit erforderlichen Zeitaufwand bemessen werden. Sie betragen 10 Euro für die Stunde; die letzte, bereits begonnene Stunde wird voll gerechnet.

    (2) Die Rechnungsgebühren setzt das Gericht, das den Rechnungsbeamten beauftragt hat, von Amts wegen fest. Gegen die Festsetzung findet die Beschwerde statt; § 5 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend. Beschwerdeberechtigt sind die Staatskasse und derjenige, der für die Rechnungsgebühren als Kostenschuldner in Anspruch genommen wird.


    Zitat von Stefan


    Ich glaube, wenn ich auf einen Rechnungsbeamten bestehen würde, würde die Verwaltung denken, daß ich nicht alle Tassen im Schrank hätte.



    Nun gut, das denke ich umgekehrt von "der Verwaltung" andauernd.

    Gruß
    Bördie

  • Hallo,
    mal ganz abgesehen, was ich von der Verwaltung denke, (sicher nicht immer gutes, aber schon etwas differenzierter als "nicht alle Tassen im Schrank", obwohl ich mir nicht sicher bin, ob nicht genau das die verwaltung von mir denkt, gut:anderes Thema), kann ich mich überhaupt nicht entsinnen, ob es jemals in Hamburg Rechnungsbeamte gegeben hat und wenn ja bis wann. Ich denke deshalb wäre die Forderung nach einem Rechnungsbeamten in Hamburg ein aussichtsloses Unterfangen. Neben der Protokollführerproblematik wäre ich deshalb schon dankbar, wenn die Geschäftsstelle ausreichend besetzt wäre und nicht, wie z.B. im Augenblick, völlig unbesetzt wäre. Vernünftiges Arbeiten, ob mit oder ohne Rechnungsbeamten, stelle ich mir jedenfalls anders vor. :mad:

  • @ Silvia:
    Selber schuld:teufel:
    Ohne Protokollführer würde ich keinen Termin abhalten, es sei denn ich selber verzichte ausnahmsweise darauf. Ich halte in Zwangsversteigerungssachen einen Protokollführer für unverzichtbar und gem. § 159 ZPO muß die Verwaltung dann zwingend einen Protokollführer stellen. Ausreden wie kein Personal, kein Geld gibt`s nicht!

  • Genau. Auf keinen Fall ohne Protokollführer und unsere Verwaltung hier soll noch nicht mal auf die Idee kommen, uns den streitig zu machen. Wobei das bei uns sowieso abteilungsintern geregelt wird und die Rpfl-Anwärter, die auf der Abteilung sind, den Job auch übernehmen müssen.

    @Rechnungsbeamte:
    Hier in Baden-Württemberg gibt es sowas auch nicht und mir ist nicht bekannt, dass es sowas jemals gegeben hat.
    Meiner Meinung nach ist das auch eine ziemliche Unverschämtheit. Ich würde dann die geringsten Gebote von meinem Kollegen rechnen, der rechnet meine, wir setzen uns gegenseitig die Vergütung dafür fest und letztendlich zahlen die Schuldner bzw. die Banken uns dadurch noch zusätzliches Gehalt - sowas ist mir völlig fremd.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Rechnungsbeamte? Nie gehört, "ham we nich, griege mer och nich wieder rein".
    Da das ZVG einen Rechnungsverständigen benennt müsste es demnach noch irgendeine Verordnung geben, die die Aufgabe eines Rechnungsverständigen dem Rechnungsbeamten zuweist, oder? Von einer solchen ist mir hier (BaWü) nichts bekannt.
    Übrigens bedeutet die Bearbeitung durch Rechnungsbeamten auch einen erhöhten Aktenumlauf, ist der gerechtfertigt? Im übrigen würde ich wohl eine vorgelegte Rechnung nochmals überprüfen, und dann ist die Arbeit doppelt gemacht.
    Mein Fazit: es geht auch ohne Rechnungsbeamten.

  • Zitat von Harry

    Im übrigen würde ich wohl eine vorgelegte Rechnung nochmals überprüfen, und dann ist die Arbeit doppelt gemacht.


    Das würde ich wohl auch machen, wobei mir jetzt die Frage auftaucht: Wer haftet im Schadensfall eigentlich? Der zuständige Verfahrenrechtspfleger oder der Rechnungsbeamte oder beide?

  • Ich denke, der Verfahrenszuständige. Denn das Gericht kann sich zwar eines Rechnungsverständigen bedienen, damit wird es aber nicht von seiner eigenständigen Sorgfalts-, Überwachungs- und Kontrollfunktion entbunden. Und als Rechtspfleger kann man sich noch nicht einmal darauf berufen, nicht über die ausreichende Sachkunde in der Materie zu verfügen. Kosten rechnen haben wir alle mal gelernt und auch die Aufstellung eines Teilungsplans mit den dazugehörigen Berechnungen.

  • hiro

    Stichwort "Unverschämtheit - zusätzliches Gehalt"

    Ich sehe es nicht als Unverschämtheit an, wenn ich für Arbeit ein zusätzliches Gehalt bekomme. Nur zur Info: Die Rechenarbeiten werden zum Teil als Nebenverdienst in der Freizeit erledigt! Spart Personal.
    Das Argument, dass der Gläubiger bzw. der Schuldner im Schnitt mit rd. EUR 100 für Rechengebühren belastet wird, sehe ich in Anbetracht der Bedeutung der Angelegenheit ehrlich gesagt als lächerlich an.


    @Harry

    Stichwort "Aktenumlauf gerechtfertigt?"

    Also ich habe noch zwei gesunde Beine und Arme und bin in der Lage, mir die Akte selbst zu holen und anschließend die Akte dem Kollegen zu bringen. Ich fordere hierfür also keinen Gerichtswachtmeister an, der die Akte mit dem Rollwägelchen herumfahren muss.

    Stichwort "Rechnung überprüfen"

    Selbstverständlich überprüfe ich das geringste Gebot und den Teilungsplan auf Richtigkeit. Rechenfehler und sonstige Unrichtigkeiten sind daher ausgeschlossen.

    Stefan

    Stichwort "Haftung"

    Selbstverständlich haftet auch hier alleine der Rechtspfleger - wie sonst auch. Wegen des Vier-Augen-Prinzips erscheint mir der Eintritt eines Haftungsfalls jedoch so gut wie ausgeschlossen.

    Vorzüge des Rechnungsbeamten zusammengefasst:
    - hohe Kollegialität
    - Steuereinnahmen für den Staat aus den Rechengebühren + 20 % extra
    - fehlerfreie Rechenarbeiten - minimiertes Haftungsrisiko für den Rpfl.
    - motivierte Rechtspfleger
    - der Abschluss einer hohen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für den Rechtspfleger m.E. entbehrlich
    - Personaleinsparung

    Da aber bei den Kollegen im übrigen Deutschland der Rechnungsbeamte offenbar so unbekannt ist wie Schneefall in der Sahara, würde ich vorschlagen wollen, die Diskussion über dieses Thema hier zum Abschluss zu bringen.

    Gruß
    Bördie

  • Zitat von Bördie


    Da aber bei den Kollegen im übrigen Deutschland der Rechnungsbeamte offenbar so unbekannt ist wie Schneefall in der Sahara, würde ich vorschlagen wollen, die Diskussion über dieses Thema hier zum Abschluss zu bringen.



    Grundsätzliche Zustimmung.
    Nur ganz kurz noch:

    Zitat von Bördie


    Vorzüge des Rechnungsbeamten zusammengefasst:
    - hohe Kollegialität
    - Steuereinnahmen für den Staat aus den Rechengebühren + 20 % extra


    Soo viel dürfte da wohl nicht zusammen kommen. Wenn man schon genau ist, muss man die Mindereinnahmen gegenrechnen, die durch die höheren Vollstreckungskosten der Banken entstehen.

    Zitat von Bördie


    - fehlerfreie Rechenarbeiten - minimiertes Haftungsrisiko für den Rpfl.
    - motivierte Rechtspfleger


    ??? Wie werde ich durch sowas motiviert???

    Zitat von Bördie


    - der Abschluss einer hohen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für den Rechtspfleger m.E. entbehrlich


    Aua! Ganz gefährlich! Die Schäden, die durch "Rechenfehler" entstehen können, schätze ich als viel geringer ein als diejenigen, die durch andere Fehler passieren können. Wenn man z.B. ein Altenteil versehentlich löscht, oder sonstige Fehler macht, hat das genau so schlimme Auswirkungen. Auf die Haftpflicht würde ich auf keinen Fall verzichten!

    Zitat von Bördie


    - Personaleinsparung


    Sehe ich eher umgekehrt. Du kannst mir nicht glaubhaft erzählen, dass die Rechenbeamten das alles in der Freizeit machen. Nehmt ihr etwa die Akten immer mit nach Hause, oder wie läuft das?

    Naja, wie auch immer. Die Bayern waren schon immer was besonderes ... ;)

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von hiro

    Soo viel dürfte da wohl nicht zusammen kommen. Wenn man schon genau ist, muss man die Mindereinnahmen gegenrechnen, die durch die höheren Vollstreckungskosten der Banken entstehen.



    Rechnungsbeamte gibt es in Bayern inbesondere auch in Vormundschaftssachen und Nachlasssachen. Über die Jahre dürfte insgesamt doch ein hübsches Sümmchen zusammenkommen - egal, im Endeffekt zahlt Bayern eh in den Länderfinanzausgleich.:gruebel:
    Was Du mit der Gegenrechnung durch höhere Vollstreckungskosten der Banken meinst ist mir ehrlich gesagt jetzt nicht klar.



    Bei meiner Aufzählung habe ich zwischen diesen beiden Punkten keinen direkten Zusammenhang hergestellt.
    Wenn die sonstigen Rahmenbedingungen schon mies sind - 42 Stunden Woche, schlechte Beförderungsaussichten, dann stellen die Rechengebühren schon einen kleinen Leistungsanreiz dar. (Stichwort Leistungsprinzip). Auch die Tatsache, dass die Rechenarbeiten unter den Kollegen ohne starre Geschäftsverteilung flexibel verteilt werden können, je nach individueller Belastung des einzelnen, ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert (Stichwort " teamorientiertes Arbeiten"). Dass sich der eine Kollege langweilt, während sich der Kollege im Nebenzimmer "halb zu Tode schuftet", ist mir zumindest in meinem direkten Umfeld fremd.
    Eine angenehme Arbeitsatmosphäre wirkt zumindest bei mir motivierend.

    Zitat von hiro


    Aua! Ganz gefährlich! Die Schäden, die durch "Rechenfehler" entstehen können, schätze ich als viel geringer ein als diejenigen, die durch andere Fehler passieren können. Wenn man z.B. ein Altenteil versehentlich löscht, oder sonstige Fehler macht, hat das genau so schlimme Auswirkungen. Auf die Haftpflicht würde ich auf keinen Fall verzichten!



    Es ist wahrscheinlicher dass ich in diesem Leben ein neues Leben auf dem Mars beginnen werde als dass ich ein Altenteil versehentlich löschen würde, was schon wegen § 9 EGZVG i.V.m. Art 30 BayAGGVG ausgeschlossen ist ;). Abgesehen von einem Altenteil schließe ich es aber für mich trotzdem aus, dass ich ein sonstiges Recht versehentlich lösche.

    Zitat:
    Zitat von Bördie
    - der Abschluss einer hohen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für den Rechtspfleger m.E. entbehrlich



    Ich habe nur in den Raum gestellt, dass mir der Abschluss einer hohen
    Versicherung entbehrlich erscheint. Auch ich habe eine Versicherung, die ich schon abgeschlossen hatte, als ich noch in Grundbuchsachen tätig war. Davon, keine Versicherung abzuschließen, würde auch ich abraten.

    Zitat von hiro


    Sehe ich eher umgekehrt. Du kannst mir nicht glaubhaft erzählen, dass die Rechenbeamten das alles in der Freizeit machen. Nehmt ihr etwa die Akten immer mit nach Hause, oder wie läuft das?



    Ich schrieb:"....zum Teil...".

    Gruß
    Bördie

  • Hi,
    ist doch wurscht. Bayern und Bremen haben Rechnungsbeamte, wir anderen haben soetwas nie kennengelernt und werden es wohl auch nie kennenlernen. Ich glaube, ich mach das doch lieber allein. Rechtspfleger sind halt im allgemeinen Einzelkämpfer. Aber schön für die KollegInnen, die soetwas kennen und aus ihrer Sicht die Vorteile schätzen gelernt haben.

  • In Rheinland-Pfalz ist die Zuziehung eines Rechnungsbeamten -nicht nur für Zwangsversteigerungssachen, sondern z.B auch für Betreuungssachen in den sog. "JVV" - Justizverwaltungsvorschriften geregelt.
    Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen hat man Anspruch auf Zuteilung eines Rechnungsbeamten, der nebenamtlich (also nicht in der Dienstzeit) bestellt wird.
    Für die Landeskasse auch nicht schlecht: 20 % von der Vergütung des Rechnungsbeamten gehen per se an die Landeskasse.
    Also mal schaun, ob es in den JVVs der anderen Länder auch so etwas gibt!

  • In Hamburg wird es dazu keine Landesvorschriften (mehr) geben. Die alten Knaben erinnern sich daran, daß die Hamburger Rechnungsbeamten abgeschafft wurden. Diese waren aber hauptamtlich auschließlich Rechnungsbeamte, in der Regel wohl für Zwangsversteigerungen und Vormundschaftssachen, besoldet nach A 12.

    Was haltet Ihr von folgendem:
    Das ZVG gestattet mir einen Rechnungsbeamten hinzuzuziehen. Wenn ich das tue, wird man mir das kaum verwehren können, dürfte von Gesetzes wegen meine freie Entscheidung sein.
    Jetzt bestelle ich also förmlich durch Beschluß Kai oder den Landgerichtspräsidenten zum Rechnungsbeamten. Dürfen diese den Job aus Unwilligkeit ablehnen? Gesetzt den Fall sie sind willig, müßten sie sich eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen und den Job nach Genehmigung machen. Könnten sie dann analog Sachverständigenentschädigung ihre Vergütung geltend machen?
    Auch wenn nur theoretisch, ich würde mich über rechtliche Würdigungen dieser Vorgehensweise freuen.
    Auf die Fragestellung bin ich gekommen, weil mir ein Kollege im Zuge meiner Recherchen erzählt hat, daß eine Kollegin das tatsächlich mal förmlich gemacht hat, allerdings hat sie einen direkten Kollegen bestellt und der hat auch nicht abgerechnet. Ferner hat mir mein Kollege berichtet, daß sich zwei Kollegen zweier kleiner bayerischer Amtsgerichte stets gegenseitig zu Rechnungsbeamten bestellt haben sollen und damit sozusagen ihre Abteilungen lahmlegten.

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