Wie genügsam doch Anwältinnen sein können.
Die Fragestellerin wollte nur ein profanes "Nein" hören (#17) und wir machen mehr als 20 Postings daraus.
Inhalt Erbscheinsantrag
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Gerit -
19. Juli 2007 um 14:15
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Lieber juris, das ist auch sehr nett von Euch. Aber ich will mich ja auch nicht immer als totalrer Blindgänger outen. Als frage ich nur die unbedingt notwendigen Sachen.
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Wenn sich Deine Probleme mit einem einzigen Wort lösen lassen, kannst Du ruhig häufiger fragen.
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Leider lassen sich meine Probleme meistens nicht mit einem Wort lösen. Sonst wäre mein Job ja auch langweilig.
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