Warum dieses OLG?

  • Hallo,
    ich bin gerade dabei mein Anschreiben zu verfassen bzw. eigentlich ist es schon fertig, nur eine Sache bereitet mir Kopfzerbrechen: Ich habe jetzt schonmehrmals (auch hier) gelesen, dass immer wieder die Frage "Warum dieses OLG?" auftaucht. Muss diese Begründung wirklich in das Anschreiben, damit man nicht Gefahr läuft, sofort abgelehnt zu werden (aufgrund der fehlenden Begründung)?

    1. Wie ist das bei dem OLG meines Wohnsitzes: soll/muss ich dannn reinschreiben, weil ich dort wohne; oder kann ich es (zumindest in diesem Fall) weglassen?

    2. Mir fällt echt keine Begründung ein, warum ich mich bei den anderen bewerbe, außer dass ich eben nicht ortsgebunden bin. Das sagt ja aber nur, dass ich mich nicht auf ein (Wohn-)Gebiet festlege, aber es ist ja kein Grund, warum ich meine Bewerbung an das OLG XY schicke :confused:

    3. Ist man wirklich (bei allen) OLGs direkt im Nachteil, wenn man in ihrem Gebiet nicht seinen Wohnsitz hat?

    4. Findet ihr solche Begründungen wie "weil meine Schwester in diesem Gebiet studiert", "meine Mutter in dem Gebiet arbeitet" oder "weil mir die Gegend/der Ort gefällt" passend?

    Wäre echt nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    P.S.: Bin wirklich ziemlich ortsungebunden - habe meinen Hauptwohnsitz in einem Bundesland studiere in einem anderen und meine Schwester und Mutter studieren bzw. arbeiten in einem Dritten und mein Vater ist eh im Ausland - und ich möchte mich möglichst bei allen OLGs bewerben, bei denen ich mir vorstellen kann zu arbeiten (leben), um eine möglichst große Chance auf einen Ausbildungsplatz zu haben ;)

  • Seit wann muss denn eine Begründung abgegeben, wenn man sich an einem anderen Ort als den Wohnort (bzw. OLG-Bezirk) bewirbt bzw. wenn man sich überhaupt irgendwo bewirbt?

    Als evtl. zukünftiger Staatsdiener muss Du sowieso versetzungsbereit/willig sein. Eine "Wunschortgarantie" während der Ausbildung und im späteren Berufsleben kann Dir keiner geben auch dann nicht, wenn Du Familie, wie z.B. Ehegatten/Lebensgefährte und Kinder hast.

    Soweit tatsächlich eine Begründung verlangt wird, dann kannst Du beim "Heimat-OLG" beruhigt schreiben, "weil ich im OLG-Bezirk wohnhaft bin." Ein Hinweis hinsichtlich Deiner "Ortsgebundenheit" würde ich mir an Deiner Stelle verkneifen.
    Begründungen für alle anderen OLG´s? - keine Ahnung. Eine solche Bewerbung deutet zumind. darauf hin, dass Du nicht ortsgebunden bist - kann ein Vorteil sein.

    Na dann viel Glück.

  • Meiner Meinung nach gehört sowas nicht in das Anschreiben. Wie sieht das denn aus: " Ich bewerbe mich gerade bei Ihnen, weil ich hier wohne." Wenn ich sowas lesen würde, müsste ich spontan denken "Und sonst gehts noch?".

    Wenn man im Bewerbungsgespräch nach gefragt wird (und wäre nur dann eine intelligente Frage, wenn es eben nicht das Heimat-OLG ist), dann wohl mit dem Ziel herauszufinden, ob man sich bei zig OLG´s beworben hat und im Falle einer Zusage trotzdem zu einem anderen OLG geht. In Nds. bekommt man einen Fragebogen, für welches Nds. OLG man sich zu Bewerbungszwecken entscheidet. Vielleicht ists woanders auch so...

    Im Gespräch würde ich nicht mit meiner Unflexibilität prahlen. Besser ists, sich super flexibel zu geben, um überhaupt erstmal den Ausbildungsplatz zu bekommen. Dann kann man immer noch mal weiter sehen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Also, ich hab mich bei mehreren OLGs beworben ohne Begründung. Wenn ich beim Gespräch gefragt wurde, hab ich ganz ehrlich gesagt,dass ich flexibel bin und für den Beruf, den ich will, so ziemlich überall hingehen würde. Das kam wohl ganz gut an.

  • Danke für eure Antworten!
    Hatte irgendwo gelesen, dass es in das Anschreiben gehört, aber wenn es nicht so ist, bin ich beruhigt. Dann kann ich ja jetzt meine Bewerbungen in den nächsten Tagen losschicken ;)

    Bei wievielen OLGs habt ihr euch denn so beworben?
    Habt ihr euch auch noch für andere Berufe gleichzeitig beworben? Weil, wenn man jetzt zum Beispiel wegen der gesundheitlichen Eignung durchfällt, dann braucht man ja eine Alternative :gruebel:

  • Danke für eure Antworten!
    Hatte irgendwo gelesen, dass es in das Anschreiben gehört, aber wenn es nicht so ist, bin ich beruhigt. Dann kann ich ja jetzt meine Bewerbungen in den nächsten Tagen losschicken ;)

    Bei wievielen OLGs habt ihr euch denn so beworben?
    Habt ihr euch auch noch für andere Berufe gleichzeitig beworben? Weil, wenn man jetzt zum Beispiel wegen der gesundheitlichen Eignung durchfällt, dann braucht man ja eine Alternative :gruebel:



    Also meine Bewerbungen sind schon eine Weile her, aber ich kann nur anraten, sich immer eine (oder mehrere) Alternative offen zu halten.

    Man muss schließlich flexibel sein. ;)

    Ich selbst hatte mich (vor mittlerweile 15 Jahren) auch bei anderen Berufszweigen beworben aber es hat ja Gott sei Dank geklappt. :D

    Na ja, und was die gesundheitliche Eignung betrifft ...

    Ich weis nicht wie Krank oder was für Krankheiten vorliegen müssen, damit man nicht genommen wird, aber als Schwerbehinderter hätte man z.B. doch sogar relativ gute Chancen (je nach Art der Schwerbehinderung) da auch im öffentlichen Dienst eine gewissen Schwerbehindertenquote eingehalten werden muss. :)

  • ich kann mich da nur anschließen.

    also ich habe in meine bewerbungen auch nicht geschrieben, warum ich mich für welches olg interessiere.
    wonach sollst du das auch beurteilen... man macht ja schlecht ne reise durch die republik und sieht sich alle an; und auch wenn, wie hoch ist die chance irgendwann überhaupt mal am olg zu arbeiten?!
    inner ausbildung ist man ja ohnehin an einem "niedrigeren" gericht tätig.

    und ich glaube, das bringt den lesern deiner bewerbung auch garnichts... die wollen fakten hören :D, ich finde das würde sonst unseriöser wirken, und das willst du ja schließlich nicht. ;)

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