Vorläufiges Zahlungsverbot wg. Erlösüberschuss

  • Die Justizkassen sind nur ausführende Organe, können selbst nicht entscheiden, wer Empfänger ist, daher können sie nicht Drittschuldner sein. In K-Sachen verwahrt die Justiz nur fremdes Geld - früher eben tatsächlich auf dem Schreibtisch/im Tresor. Daher stammt vermutlich die Auffassung, dass der Übererlös gepfändet wird nur durch Zustellung des PfÜB an den Schuldner und das Vollstreckungsgericht nicht Drittschuldner ist. Deshalb kommt es nur darauf an, ob die Auszahlung noch gestoppt werden kann, wenn mir der Arrest bzw. die Pfändung bekannt gemacht wird.
    Übrigens geht bei uns das Ersuchen auch sofort nach den Verteilungstermin raus.

  • Ich würde vorschlagen gem. § 117 Abs. 1 ZVG zu verfahren:
    Der Teilungsplan wird durch die Zahlung an den Berechtigten ausgeführt. Die Berechtigung ist bei der Aufstellung des TP festzustellen und im TP unter Bezeichnung einer etwaigen Verfügungsbeschränkung anzugeben (Rdnr. 2.2 zu § 117). Ich muss also den materiell verfügungsberechtigten "ermitteln" durch die Anmeldungen. Liegt eine Anmeldung vor und dieser Anspruch ist wirksam gepfändet (s. Rdnr. 5.20e zu § 114: also an den Pfändungsschuldner zugestellt), zahle ich an den Pfändungsgläubiger aus. Wann dann die Kasse (gibt´s in Nds. nicht mehr, das mache ich selber unmittelbar nach dem Termin) dafür noch braucht, ist das unbeachtlich, weil der TP mit der Anordnug selbst ausgeführt ist und damit die Befriedigungswirkung eintritt (s. Rdnr. 3.1 zu § 117, da stehen alle denkbaren Alternativen drin). Spannend fänd ich die Frage, wenn "nur" ein vorläufiges Zahlungsverbot vorliegt. Da würd ich aber wohl wegen des unbekannten Berechtigten (wirksame Pfändung binnen Monatsfrist, Nachweis pp) hinterlegen zugunsten des eigentlich berechtigten und des Pfändungsgläubigers.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • @ stempel: Ich kann nicht direkt über EIN Justizkonto verfügen, sondern über ALLE! (Die Macht ist mit mir!) Niedersachsen ist auf ein digitales Haushaltswirtschaftssystem umgestellt. Die Regierungskassen sind aufgelöst und die Arbeit auf uns übertragen worden. Jetzt hat im Prinzip jeder die Möglichkeit, ne Haushaltsstelle zu bebuchen und damit Geld auszugeben oder wie im Fall des TP eingenommenes Geld an die richtigen "weiterzuleiten".

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • HILFE=!!! Ich habe jetzt erstmals ein vorläufiges Zahlungsverbot vorliegen.

    Kurzer Sachverhalt: Wegen wirksamer Verzichtserklärung des Gläubigers auf einen Teil des Kapitals ist Eigentümergrundschuld entstanden etc.... Jetzt liegt mir in Höhe von 5.335,14 EUR nebst weiter entstehender Zinsen und Gerichts und Zustellkosten ein vorläufiges Zahlungsverbot vor mit Zustellungsnachweis an den ehemaligen Eigentümer.
    Morgen ist Verteilungstermin. Grundsätzlich bekommt der Schuldner noch ca. 11.000 EUR aus der Teilungsmasse (davon sollen die 5.335,14 nebst Kosten und Zinsen gepfändet werden). Wie muss ich verfahren??? Hinterlegen ????

  • Hinterlegen ist eine gute Idee.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Hallo,

    ich möchte mich hier anschließen.

    Heute ist Verteilungstermin und der Schuldner bekommt einen Übererlös.

    Vor dem Termin sind schriftlich eine Kopie des erlassenen und zugestellten Vollstreckungsbescheides und eine Kopie des Antrages auf Erlass des PfÜB´s und des vorläufigen Zahlungsverbotes eingereicht worden.

    M.E. kann ich damit nichts anfangen. Hinterlegen würde ich nur, wenn das erlassene Zahlungsverbot eingereicht worden wäre.
    Für praktische Tipps wäre ich dankbar.

  • Um irgendetwas zu erreichen, langt das natürlich nicht. Es diente aber vermutlich auch nur der Information, damit du weißt, dass was kommt. Ich würde das zum Anlass nehmen und bei der Verwaltung nachfragen. Nicht dass du den Termin unbeeindruckt durchführst, aber bereits ein wirksamer (!) Eingang bei Gericht vorliegt, der nur noch nicht zu deiner Akte gelangt ist.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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