Hallo,
bin das erste Mal hier und habe gleich ne blöde Frage.
Ich arbeite bei einem Insolvenzverwalter. Unser Schuldner arbeitet in der Schweiz, er hat auch seinen Wohnsitz dort. Problem bei der Pfändung von Arbeitseinkommen: Welches Recht gilt? Gilt unsere ZPO mit den dortigen Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO?
Schuldner ist Arbeitnehmer in Schweiz
-
Allesklar... -
31. Juli 2007 um 10:25
-
-
Eventuell hilft Dir das hier etwas weiter.
-
HHm, danke für den Hinweis, aber dies betrifft eher Pfändungsbeschlüsse und die Zustellungsproblematik Schweiz. Ich bin mir eben nicht sicher, ob unsere Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO gelten. Der Schuldner hat zwar schon den Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze nach § 850 f ZPO gestellt, aber ich hab eben das grundsätzliche Problem, ob hier deutsches Recht überhaupt Anwendung findet.
-
Lies mal die #7 in meinem Link genauer durch.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!