"Familientragödie"

  • Davon liest man gelegentlich in den Zeitungen – habe so einen Fall jetzt auf dem Tisch.

    Das bedeutet beispielsweise:
    Mann und Frau sind jeweils in zweiter Ehe miteinander verheiratet, haben jeweils eigene Kinder – es soll die gesetzliche Erbfolge gelten, da kein Testament.

    Dann kommt es zur Tragödie:
    Mann bringt die Ehefrau um und anschließend sich selbst.

    Der Nachlass der Ehefrau ist überschuldet.
    (Wir gehen davon aus, dass der Nachlass des Ehemannes nicht überschuldet ist, andernfalls könnten dessen Kinder ja die Erbschaft ausschlagen).

    Der Ehemann ist tot (und wohl auch erbunwürdig, was aber noch durch Gerichtsurteil festzustellen wäre, das wäre aber wenig sinnvoll ist, da die Frau ja Schulden hinterlassen hat).

    Kind des Mannes will mit den Schulden der Frau natürlich nichts zu haben.

    m. E. bleibt nur, Nachlassinsolvenz für den Nachlass der Ehefrau anzumelden, damit ein Übergang der Schulden der Frau auf den Mann vermieden wird. Ausschlagen nach der Frau geht wohl nicht, weil Kind des Mannes kein gesetzlicher Erbe der Frau ist.
    Oder irre ich hier?

    Ad.Vocat,
    der die Rechtspfleger um Unterstützung bittet,
    und natürlich auch die Rechtspflegerinnen.

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